Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 83

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Ich sage Ihnen noch etwas anderes, wenn Sie hier Oppositionsvertreter zitieren: Wir haben damals völlig richtigerweise gesagt, dass man nicht eineinhalb, zwei Jahre vor­her ein Budget beschließen muss. Das gehört typischerweise zu dieser scheinheiligen Art, die in der Bundesregierung Einzug gehalten hat, nämlich dass sich Abgeordnete mit völlig aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten vorhalten lassen müssen, dieser Sa­che das Wort geredet zu haben  genau das Gegenteil war der Fall.

Wir sagen heute genauso, dass es keinen Sinn hat, Budgets auf mehrere Jahre im De­tail zu beschließen. Das war damals der Punkt. Es ist aber sehr sinnvoll, richtig und korrekt, die Fristen einzuhalten, denn es ist ein Unterschied, ob ich heute über das Budget 2012 oder über das Budget 2011 rede. Das sollten Sie als Finanzminister ja auseinanderhalten können. Das tun Sie auch, aber Sie haben schon wieder zu einem Schwindel gegriffen. Das zeichnet Sie aus, und deshalb ist Ihnen das Misstrauen aus­zusprechen, weil Sie überhaupt nicht aufhören mit der ganzen Schwindelei. (Beifall bei Grünen und FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ. Abg. Strache: So ist das!)

Hinzu kommt, dass hier referiert wurde, das sei alles verfassungskonform, weil irgend­etwas vorgesehen ist. Diese Rechtsinterpretation im Nationalrat der Republik ist ja aben­teuerlich. Demgemäß ist es ja auch einmal zu betrachten, was es mit einem Einbruch auf sich hat.

Der Einbruch ist natürlich per Gesetz verboten. Der einzige Unterschied zu dem Vor­gang, der hier abläuft, ist, dass Gott sei Dank und sinnigerweise Sanktionen daran ge­knüpft sind, wenn jemand bei einem Einbruch erwischt wird. Aber nur weil Sie die Mög­lichkeit haben  das kann Ihnen das Gesetz ja nicht verbieten , einbrechen zu gehen, können Sie ja nicht daraus schließen, dass man das auch noch machen kann. Das geht sich einfach nicht aus.

Die Verfassung sieht klipp und klar vor  und ich zitiere Mayer, Öhlinger, Funk und auch den Bundespräsidenten , dass dies ein Verfassungsbruch ist, da gibt es keinen Er­messensspielraum. Das andere ist offensichtlich eine Notvorsorge, die aber nichts da­mit zu tun hat, Ihnen dieses Treiben zu gestatten. Also wenn Sie das nicht auseinan­derkriegen können, haben Sie einen weiteren Grund für das Misstrauen geliefert, das wir Ihnen am Ende dieser Debatte aussprechen werden, wenn die Regierungsparteien und Vertreter Ihrer Partei im Besonderen nicht noch einlenken werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)

In diesem Kontext ist es ja auch interessant, wieso die ÖVP eigentlich ständig darauf rekurriert, dass es irgendwo bei Ökosteuern etwas gibt. Sie machen da auf modern und innovativ. Schauen Sie, die ganze Budgetsanierung geht ja nur, wenn wir endlich ein­mal auch dort etwas unternehmen, wo bis jetzt zu wenig getan wurde.

Dieses Land hat die höchste Besteuerung auf Arbeit, sei es bei den ArbeitnehmerInnen selbst oder bei den Arbeitgebern, aber die geringsten Besteuerungen bei Vermögen. Wer jetzt nicht einsieht, dass dies der Zeitpunkt ist, da etwas zu tun, der hat anderes vor. Sie haben genau das gleiche Problem wie vor ein paar Jahren, Sie sind halt die soziale Kühl­schrank-Partei, das muss man einfach wiederholen, und deshalb wollen Sie das hinter die Wahlen verschieben.

Bei der ÖVP ist es immer das Gleiche (Zwischenruf bei der ÖVP): Sie haben einfach ein Doppelspiel vor, und Sie können die Ökosteuer nicht dazu missbrauchen, Steuer­fluchthilfe für die Superreichen zu organisieren. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen, denn da haben wir unseren Beitrag zu leisten. Wir haben Ihnen angeboten, in dieser Sache zu verhandeln. (Beifall bei den Grünen.)

Das Gleiche gilt für die SPÖ. Sie müssen, wenn Sie glaubwürdig bleiben wollen, diese Sache jetzt und rechtzeitig in Angriff nehmen. Und um diese Glaubwürdigkeit jetzt zu ermöglichen, bringe ich nun beide Anträge ein, die wir angekündigt haben.

 


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