Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 100

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Lugar und Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die verfassungsrechtswidrige Verschiebung der Vorlage des Entwurfes des Bundesfi­nanzgesetztes 2011, eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag der Abgeordneten Strache und weiterer Abgeordneter an den Bundesminister für Finanzen betreffend die „verfassungswidrige Verschiebung der Vorlage des Entwurfes des Bun­desfinanzgesetzes 2011“ in der 75. Sitzung des Nationalrates.

Begründung:

Nachdem im April 2010 bereits die schwarzen Steuerwolken über Österreich aufgezo­gen sind, wird nunmehr ein schwarzer Angriff auf die Verfassung geritten und der Par­lamentarismus mit Füßen getreten.

Mit dem Schreiben vom 29. Juni 2010 aus dem Bundeskanzleramt an Nationalratsprä­sidentin Prammer zeigt die Bundesregierung ihr wahres Gesicht. Sie erklärt offen ihren Verfassungsbruch, indem sie ankündigt, die Frist für die Vorlage des Entwurfes eines Bundesfinanzgesetzes 2011 bis zum 22. Oktober nicht einhalten zu können, als Er­satztermin den 9. Dezember in Aussicht stellt und dazu noch die Stirn hat, um Unterstüt­zung für ihren Bruch der Verfassung bei den restlichen Fraktionen im Parlament anzusu­chen!

Diese Vorgangsweise widerspricht nach einhelligen Stellungnahmen namhafter öster­reichischer Verfassungsexperten wie Heinz Mayer, Theo Öhlinger und Bernd-Christian Funk klar der österreichischen Bundesverfassung und stellt eindeutig einen Bruch der Bundesverfassung dar, zumal gemäß Art 51 Abs. 3 der Bundesverfassung (B-VG) die Bundesregierung dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das fol­gende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor Beginn jenes Finanzjahres vorzulegen hat. Somit hätte Finanzminister Pröll spätestens am 22. Oktober 2010 dem Parlament sein Budget präsentieren müssen.

Die österreichische Bundesregierung nimmt sich offenbar die EU als Vorbild, die selbst ihre Verfassung durch den Verstoß gegen die „no-bail-out“-Klausel im Rahmen der Grie­chenlandhilfe verletzt hat.

Zuerst leistet die Bundesregierung, insbesondere Finanzminister Pröll, Beihilfe zum Ver­stoß gegen die „EU-Verfassung“ (EU-Primärrecht und dann bricht sie ungeniert die ös­terreichische Bundesverfassung.

Finanzminister Pröll kündigte schließlich am 7. Juli 2010 gönnerhaft den vom Volk ge­wählten Abgeordneten an, das Budget „schon“ am 1. Dezember präsentieren zu wol­len. Im Übrigen führte er dort auch an, die Erstellung des Budgets sei eine Mammut­aufgabe, weshalb die Verschiebung unvermeidlich sei.

Ist Finanzminister Pröll dieser Mammutaufgabe nicht gewachsen, so hat er auch die Ver­antwortung und damit die Verzugsfolgen der verfassungswidrigen Budgetverschiebung zu tragen. Die Österreicherinnen und Österreicher haben einen Anspruch darauf, dass der Finanzminister den Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2011 fristgerecht vorlegt – dies umso mehr, als eine Verzögerung der notwendigen Einsparungen auch die budge­täre Situation Österreichs verschlechtert und damit (angesichts der Reformunwilligkeit der Bundesregierung) vermeidbar hohe Belastungen für die Bevölkerung drohen.

Angesichts dieser dreisten Nicht-Erfüllung seiner Pflicht als Finanzminister muss das BZÖ als Anwalt der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler den Rücktritt von Finanzminis­ter Pröll verlangen.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

 


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