Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 46

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Eine Verwaltungsreform soll doch in erster Linie Kosten reduzieren, und zwar Kosten, denen keine Leistung gegenübersteht. Wir reden nicht von den Kosten für Leistungen, die wir brauchen, um die notwendigen Bedürfnisse der Bevölkerung sozusagen zu versorgen beziehungsweise abzudecken – diese sind unbestritten! –, sondern wir reden von den Kosten, die nur Ihren Funktionären dienlich sind. Diese müssen nach unten gedrückt und im Idealfall überhaupt wegreduziert werden. Das ist einmal eine Verwaltungsreform! – Das als erster Punkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Und zum Zweiten reden wir davon, dass Verwaltungsreform ja auch darin besteht, den Zugang des Bürgers zu seinem Recht und zu dem, was ihm zusteht, was ihm ehrlicherweise zusteht, zu vereinfachen. Das ist Verwaltungsreform: Bürgernähe, Servicecharakter! – Darauf müsste man sich eigentlich verständigen können, aber wenn ich mir anschaue, was Sie machen, dann weiß ich, dass Sie es nicht verstanden haben, weil auch in diesem Bereich das Bemühen bei Ihnen vollkommen nach hinten losgeht.

Ich habe Ihnen ein Beispiel mitgebracht, weil es in diesem Zusammenhang so erhel­lend ist, wie die SPÖ das interpretiert. Da inseriert der Herr Bundeskanzler im sicht­baren Bemühen, der Bevölkerung Errungenschaften der sozialistischen Politik näher­zu­bringen, und erklärt den Menschen die Mindestsicherung. Da kann man Folgendes lesen – ja, ja sehr interessant – betreffend Anspruch:

„Ilja T. ist Rumäne und lebte mit seiner Familie in Bukarest. Er bewarb sich in Wien bei einer Pflastererfirma, die für ihn erfolgreich eine Arbeitsbewilligung erhielt. Herr T. zieht mit seiner Familie nach Österreich. Nach einem Jahr kommt das dritte Kind auf die Welt und Herr T. kann seine Familie nicht mehr erhalten.“

Ich erwähne nur, dass das die Leistungsträger sind, von denen unser Sozialsystem, das Pensionssystem und so weiter lebt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Lapp: Woher haben Sie das?)

Also, Herr T. kann seine Familie nicht mehr erhalten. Und da heißt es weiter:

„Kann BMS bezogen werden? – Ja, Herr T. ist Arbeitnehmer“ – ich füge hinzu: Später dann Arbeitsloser! – „in Österreich. Er kann für sich und seine Familie“ selbst­verständlich die Aufstockung durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung bean­spruchen. (Abg. Strache: Na gute Nacht! Na gute Nacht!)

Was heißt denn das jetzt, meine Damen und Herren? – Das ist doch eine Gebrauchs­anweisung zum organisierten Sozialmissbrauch! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Jawohl!)

Jetzt schreiben Sie noch hin, dass es sich in diesem Fall um einen Rumänen handelt – es hätte auch ein Bulgare sein können –, weil Sie wissen, für diese öffnet sich der Arbeitsmarkt erst Ende 2013, aber Sie hätten auch schreiben können: ein Pole, ein Ungar, ein Tscheche oder ein Slowake, denn da ist nämlich am 1. Mai des kom­menden Jahres Schluss mit den Schutzbestimmungen – und dann droht uns das alles! Dann kommen die Iljas – aus Polen, aus Ungarn, aus der Slowakei und aus Tschechien! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen)

Ich weiß nicht, ob Ihnen das entgangen ist: 400 000 arbeitslose Ungarn, 300 000 arbeitslose Slowaken und 500 000 in Tschechien. Man fragt sich, ob Sie von allen guten Geistern verlassen sind, meine Damen und Herren! (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen. – Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 


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