Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 80

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Grund für die heutige Debatte sein kann. Meine Damen und Herren, das Thema ist wirklich zu ernst, als dass man es „verschützenhöfern“ sollte.

Die einzige wirklich politische Ansage, die die Frau Bundesministerin in ihrem enga­giert vorgetragenen Debattenbeitrag gemacht hat, war, dass sie es zustande gebracht hat – ich zitiere es noch einmal wörtlich für alle, die es nicht bemerkt haben –, die Anwesenheitspflicht der Asylanten im Asylverfahren durchzusetzen. Dazu haben wir jetzt eine Aktuelle Europastunde gebraucht.

Frau Bundesminister (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter), Sie haben es gesagt, ich habe es mitgeschrieben. Anwesenheitspflicht im Asylverfahren – die große Errungenschaft der Frau Bundesminister aus Oberösterreich, die demnächst wahrscheinlich in die Steiermark emigrieren muss, weil der Fleischhacker neben ihr baut. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter.) Aha, gut. (Beifall beim BZÖ.)

Frau Bundesministerin, wenn das alles ist, was Sie zustande gebracht haben, dann würde ich Ihnen die Empfehlung geben: Denken Sie einmal mit ebensolchem Enga­gement, wie Sie hier gesprochen haben, darüber nach, ob es nicht zehnmal gescheiter und vor allem effektiver wäre, für jeden, der an seinem eigenen Asylverfahren nicht teilnimmt, schlicht und einfach die gesetzliche Vermutung zu schaffen, dass er damit seinen Antrag zurückgezogen hat! Denn, meine Damen und Herren, bei Österreichern gilt das. Wenn ein Österreicher einen Sozialhilfeantrag stellt oder einen Mietzins-Zuschuss haben möchte und nicht am Verfahren mitwirkt, dann gilt der Antrag als zurückgezogen! Wenn ein Asylant einen Asylantrag stellt, aber nicht mehr da ist und nicht mehr mitwirkt, dann wird das Asylverfahren trotzdem durchgeführt, und sogar dann noch durchgeführt, wenn man, wie die Familie Zogaj, die ganze Republik zum Narren hält. Da gilt der Antrag noch immer nicht als zurückgezogen, sondern er wird sogar noch zum Quadrat weitergeführt. Wissen Sie, das wäre einmal etwas gewesen.

Die Anwesenheitspflicht beeindruckt die Österreicher nicht wirklich. Was hat ein Österreicher davon, wenn die Asylanten en masse hereinkommen und dann noch während des Verfahrens anwesend sein sollen? Was hat er davon? – Gar nichts! Im Übrigen auch nicht in der Steiermark, Herr Kollege Werner „Schützenhöfer“! Sie sollten vielmehr endlich dazu übergehen, dass ein Antrag von jemandem, der seinen Antrag gegenüber diesem Staat nicht selbst vertritt und es nicht einmal der Mühe wert findet, während des Antragverfahrens hier zu sein, schlicht und einfach automatisch als zurückgezogen gilt. Was glauben Sie, wie rasch die Erledigungsquoten steigen würden, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Was für den Österreicher recht und billig ist, ist Ihnen für den Herrn und die Dame Asylant noch lange nicht recht und billig, sondern da wird auf Kosten der Österreicher weiterzelebriert.

Ich wollte Ihnen heute im Grunde – Kollege Amon, Sie haben leider im letzten EU-Unterausschuss gefehlt – das Beispiel bringen, wie erbärmlich die Österreichische Volkspartei – das gilt in noch viel größerem Maße für die SPÖ – ist, wenn es um europäische Vorlagen geht. Da wird eine Vorlage im Rahmen des Stockholmer Pro­gramms vom Rat der EU geliefert, das bedeutet Zuwanderung und Migration, da wird aufgemacht, sogar die Sozialleistungen müssen in Zukunft diesem Personenkreis zur Verfügung stehen. Das Bundesministerium für Inneres sagt wenigstens, das kostet einen Haufen, das Sozialministerium hat gesagt, das kostet gar nichts. Da haben Sie einander auch widersprochen.

 


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