Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 87

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Das heißt, unser Sozial- und Gesundheitssystem, ja unsere gesamte Gesellschaft würde sehr darunter leiden, wenn es den Zivildienst nicht in dieser Form gäbe. Es ist aber auch notwendig, den Zivildienst weiterzuentwickeln. Man muss mit der Zeit gehen, und seit der Zivildienstreformkommission 2004/2005 haben wir hier im Hohen Haus zwei größere Novellen mit sehr breiter Mehrheit beschlossen. Ich erinnere an die Novelle gleich nach Abschluss der Beratungen der Reformkommission, deren wesent­licher Punkt war, dass der Zivildienst von zwölf auf neun Monate und gleichzeitig der Präsenzdienst von acht auf sechs Monate reduziert wurde. 2008 haben wir beim Zivildienst eine finanzielle Gleichstellung in der Grundvergütung herbeigeführt, was sicherlich auch im Sinne der Zivildiener eine sehr gute, wichtige und notwendige Maßnahme war.

Meine Damen und Herren, heute liegt eine weitere, meiner Meinung nach sehr positive Veränderung des Zivildienstgesetzes vor. Was sind die wichtigsten Inhalte? – Es wurde schon angesprochen, dass der Weg zur Polizei oder zur Justizwache jetzt auch ehemaligen Zivildienern ermöglicht wird. Bis maximal zur Vollendung des 28. Lebens­jahres kann das Erlöschen der Zivildienstpflicht beantragt werden. Für den Polizei­dienst muss aber eine nötige militärische Basisausbildung absolviert werden. Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Ministerium im Verordnungswege. Weiters wird es in Zukunft beim 15-jährigen Waffenverbot Ausnahmen geben, vor allem für Jäger, Sport- und Traditionsschützen. Diese sind im Gesetz taxativ aufgezählt.

Warum kommt es zu dieser Erleichterung für ehemalige Zivildiener? – Weil es seit Jahren von Sportschützenvereinen, Traditionsvereinen und auch von den Jagdver­bänden den Wunsch gibt, dass man ehemaligen Zivildienern diese Wege ermöglichen sollte. Warum? Ist das auch begründbar? – Der Zivildiener lehnt die Waffengewalt gegenüber Menschen ab, nicht aber gegenüber Zielscheiben und Tieren. Deshalb sagen wir auch Ja zu diesem Punkt.

Es wird außerdem der Zugang zu Kindergärten und Integrationseinrichtungen ermög­licht. Die bestehenden Organisationen bekommen weiter ihre Kontingente.  Es ist wichtig, das dazuzusagen.

Eine Verwaltungsvereinfachung wird ebenfalls durchgeführt, vor allem ergeben sich auch Beschleunigungen für die Zivildienstserviceagentur – mehr Kompetenzen, insge­samt ein einfacherer und schnellerer Vollzug. Für Zivildiener gibt es auch zu­sätzlich zwei Tage Sonderurlaub für die Jobsuche. Es ist ja wichtig, dass nach diesem Staats­dienst auch der Weg zurück zum Arbeitsmarkt ermöglicht wird. Es gibt auch Anspruch auf Prüfungsfreistellungen, damit der berufliche Weg nicht unterbrochen wird.

Aber auch bei sofortiger Entlassung aus disziplinären Gründen werden klarere Rege­lungen geschaffen. Wenn ein Zivildiener sich weigert, den Dienst zu absolvieren, bezie­hungsweise wenn es immer wieder gröbere Probleme gibt, die Entlassungs­tatbeständen in der Arbeitswelt gleichkämen, kann ein Zivildiener jetzt auch sofort aus dem Dienst entlassen werden. Es wird auch Eindämmungen bei Krankenstandsmiss­bräuchen geben. Dazu stehen wir auch. In diesem Bereich soll von Zivildienern nicht jongliert werden können. Damit kommen wir auch einem Wunsch der Organisationen nach.

Noch zwei Gedanken zu den Anträgen der Grünen, die ja mit verhandelt werden: Die Reduzierung auf sechs Monate ist eine alte Geschichte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich ersuche Sie, reden Sie mit den Zivildienern selbst! Sie finden keine 10 Prozent, die möchten, dass der Zivildienst kürzer als neun Monate dauert. Ich arbeite seit über 15 Jahren beim Roten Kreuz und habe in dieser Zeit sehr viele Zivildiener kennengelernt. Noch nie hat mich einer darauf angesprochen, dass ihm diese neun Monate zu lange wären. Wir brauchen sie auch für die Organisationen.


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