Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 86

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man kommen, wenn man sich Ihre Leistung, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, angesichts dieser Mini-Novelle anschaut. Das ist eigentlich ein schockierender Ausdruck Ihrer völligen Untätigkeit in jenen Dingen, die Sie tun sollten. (Beifall bei der FPÖ.)

Sehen wir uns das Ganze inhaltlich, materiell an. Diese Novelle hat zwei wesentliche Stoßrichtungen. Der erste Punkt ist, dass man Menschen, die Zivildienst geleistet haben, den Eintritt in den Polizeidienst ermöglicht. Im Prinzip kann man über so etwas diskutieren. Jemand kann gegenüber einer Behörde einmal die Gewissensprüfung ablegen und sagen, dass er den Dienst an der Waffe nicht versehen kann und daher zum Zivildienst geht, denn wir haben immer noch eine Wehrpflicht und keine freie Entscheidung. Wenn man eine Regelung geschaffen hätte, die vorsieht, dass man jene Personen, die keinen Wehrdienst geleistet haben, diesen Wehrdienst in ausreichen­dem Ausmaß nachholen lässt, um sicherzugehen, dass sie in weiterer Folge den Dienst an der Waffe als Polizisten versehen können, um andere und sich selbst zu schützen, dann wäre es in Ordnung. Geschehen ist das allerdings nicht.

Es wird über den Verordnungsweg festgelegt, dass jedes Ministerium – Inneres, Justiz oder Landesverteidigung – selbstständig beurteilen kann, wie lange der nachzuholende Wehrdienst tatsächlich zu dauern hat. Ich meine, dass das ein völlig falscher Weg ist, denn jemand, der einmal öffentlich gesagt und gegenüber der Republik bekundet hat, dass er den Dienst an der Waffe nicht versehen kann, wird vielleicht später, wenn er Polizist ist, gehörige Probleme haben, wenn er die Waffe gebrauchen muss, um andere oder vielleicht sich selbst zu schützen. Dann kommt er vielleicht wieder in diesen Gewissenskonflikt. Das ist eine mehr als verquere Regelung, die Sie da getroffen haben.

Das Zweite, das wirklich absurd ist, ist die Regelung, dass Zivildiener, die eben diese Gewissensprüfung abgelegt haben, den Dienst an der Waffe nicht versehen zu können, in den Besitz waffenrechtlicher Dokumente gelangen können. Man hört – ich habe dafür keine Bestätigung erhalten –, dass jemand aus dem Umfeld hoher ÖVP-Politiker den Jagdschein haben möchte, aber blöderweise Zivildienst geleistet hat. Vielleicht ist das die Ursache? Ich kann nicht verstehen, warum man so etwas macht, warum man Menschen, die behördlich bekundet haben, den Dienst an der Waffe nicht versehen zu können, später ein waffenrechtliches Dokument in die Hand gibt – sei es als Sportschütze, sei es, um sich selbst zu schützen oder um als Jäger tätig zu sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist der falsche Weg. Aber es ist auch das Einzige, was Sie in den letzten drei Monaten zustande gebracht haben. Schämen Sie sich für das, was Sie alles nicht zustande gebracht haben! – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

12.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


12.02.24

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zivildienst ist in Österreich in den letzten Jahren eine Erfolgsgeschichte. Über 13 000 junge Männer entscheiden sich pro Jahr für diesen Dienst, der für die gesamte Bevölkerung geleistet wird, muss man dazusagen. Sie stehen im Dienste der Gesellschaft, sei es beim Roten Kreuz, beim Samariterbund, in Krankenhäusern und Pflegeheimen, bei der Lebenshilfe, bei der Feuerwehr oder gar in der Landwirtschaft, wenn ein Bauer oder eine Bäuerin verstirbt und eine Notsituation eintritt.

 


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