Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 103

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des Rechtsanspruchs auf eine Dienstfreistellung für eine Ausbildung oder für die Berufswahl.

Ich bin da der gleichen Meinung wie die Frau Ministerin, dass ich es sehr positiv finde, dass Zivildiener auch in Kindergärten mitarbeiten können. – Herr Kollege Weinzinger, Sie haben vorhin gemeint, dass die Kinder endlich sehen, wie ein Soldat ausschaut. Selbst zu Ihnen sollte sich durchgesprochen haben, dass ein Zivildiener nicht als Soldat herumläuft. Aber das kann ja passieren. (Abg. Weinzinger: Schade!)

Zu den Ausführungen von Frau Kollegin Windbüchler-Souschill: Ganz schlau bin ich aus Ihrem Redebeitrag nicht geworden. Im ersten Halbsatz sagen Sie, dass der Zivildienst unsinnig ist und eigentlich nichts bringt, im zweite Halbsatz heißt es aber, die soziale Kompetenz, die die jungen Männer dadurch erwerben, ist eine sehr positive. Dann haben Sie angesprochen, dass Sie ganz einfach diese unsinnige Zeit nicht weiter verbringen wollen.

Aber ich wollte Ihnen nur ganz kurz dazu, dass Sie das im Zuge eines Volontariats haben wollen, etwas sagen. Haben Sie sich schon einmal damit auseinandergesetzt, was ein Volontariat ist? – Frau Kollegin Souschill, schade, dass Sie jetzt weggehen. (Abg. Windbüchler-Souschill begibt sich in Richtung Ausgang. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Im Gegensatz zu einer Lehre ist das Volontariat gesetzlich nicht geregelt. Volontäre sind Personen, die ausschließlich zum Zweck der Erweiterung der Anwendung von meist theoretisch erworbenen Fähigkeiten ohne Arbeitsverpflichtung, ohne Entgelt­anspruch tätig sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie den Zivildienst auf diese Art und Weise herunterfahren wollen.

Ich danke den Zivildienern, denn sie leisten gute, ja hervorragende Arbeit. Die Blau­lichtorganisationen würden sich bei Ihnen bedanken, wenn Sie die Zeit verkürzen wollten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hell. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.08.02

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die Schwerpunkte dieser Zivildienstgesetz-Novelle wurden bereits von meinen Vorrednern angesprochen und auch hervorgehoben. Seit der Einführung im Jahr 1975 hat es, wenn ich das richtig erhoben habe, bereits elf Novellen und Gesetzesanpassungen in diesem Zusammenhang gegeben.

Ich möchte noch einmal festhalten, dass Zivildienst ein Wehrersatzdienst ist. Das Recht, Zivildienst zu leisten, hat, wer es aus Gewissensgründen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden, und daher bei der Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde.

Im Jahre 2009 standen rund 40 000 Wehrpflichtigen 13 000 zivildienstpflichtige Per­sonen gegenüber. Diese Zahl ist in den letzten Jahren ständig gestiegen. Das war auch nur deswegen möglich, weil eben ständig Anpassungen an die Gegebenheiten und die Entwicklung der Zeit durchgeführt wurden.

Der Zivildienst ist in seinen 35 Jahren zu einer unverzichtbaren Säule des Sozial- und Gesundheitssystems in Österreich geworden. Seine Tätigkeitsbereiche und sein Wert für die Allgemeinheit sind stets gewachsen. Viele Rettungsorganisationen könnten ihren Dienst nicht mehr anbieten, hätten sie nicht Unterstützung von Zivildienst­absol-


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