Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 111

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gartelgruber, Kitzmüller, Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der 13. Familienbeihilfe

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die 13. Familienbeihilfe vollumfänglich erhalten bleibt.“

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Vielen Dank! (Beifall bei der FPÖ.)

13.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in einem Zusammenhang mit dem verhandelten Thema und somit auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gartelgruber, Kitzmüller, Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der 13. Familienbeihilfe eingebracht in der 77. Sitzung des Nationalrates am 22. September 2010, XXIV.GP, im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 4, Österreichischer Familienbericht 1999 bis 2009, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (III-157 d.B.)

Am 25.09.2008 hat der Nationalrat einstimmig den Antrag 900/A (XXIII. GP) zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und damit zur Einführung der 13. Familienbeihilfe beschlossen. Am 08.10. desselben Jahres beschloss der Bundesrat, keinen Einspruch dagegen zu erheben.

Die nach wie vor aktuelle Begründung für die Einführung dieser familienpolitischen Maßnahme lautete damals: „Österreich hat es sich seit langem zur Aufgabe gemacht, ein familien- und kinderfreundliches Umfeld zu schaffen, Familien finanziell zu unterstützen und steht damit bei den Familienleistungen europaweit an der Spitze. Erst mit 1. Jänner 2008 wurde z.B. die Geschwisterstaffel für Mehrkind-Familien erhöht und sind die Gebühren für Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Reisepass eines neugeborenen Kindes weggefallen. Familien mit Kindern sind von der herr­schenden Inflation und der dadurch bedingten allgemeinen Teuerung besonders betroffen. Diese verstärkte Belastung erhöht sich für Kinder ab dem Schuleintritt gerade im Monat September, in dem üblicherweise das Schul- bzw. Ausbildungsjahr beginnt, betrifft allerdings auch Kinder unter 6 Jahren, bei denen z. B. Kosten für die Betreuung anfallen. Es soll daher die Familienbeihilfe, die einen Beitrag des Staates für noch nicht selbst erhaltungsfähige Kinder darstellt, im Monat September zur gezielten Unterstützung bei den anfallenden Mehrausgaben ein dreizehntes Mal ausgezahlt werden. Die Verdoppelung der Familienbeihilfe für September soll für alle Kinder ausbezahlt werden, wobei die Erhöhung der Geschwisterstaffel alle Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, umfasst. Auch die erhöhte Familienbeihilfe von 138,3 € monatlich für ein erheblich behindertes Kind soll für September verdoppelt werden, da gerade diese Kinder oft besondere Förderungen, die mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen verbunden sind, benötigen.“

 


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