Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 121

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der Randzeiten, das nicht gelöst ist. Jetzt ist der Kindergarten zwar für alle leistbar, aber er ist trotzdem mit sehr vielen Einschränkungen verbunden. Es wird zum Beispiel in Wien den Eltern vorgeschrieben, wann sie ihre Kinder zu holen haben, weil es zu gewissen Zeiten kein Personal mehr gibt. Das kann es nicht sein!

Daher stellen wir vom BZÖ einen Entschließungsantrag, den wir schon einmal einge­bracht haben – aber zur Untermauerung möchte ich es nochmals tun –, betreffend Weiterführung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung. Hier geht es darum, dass derzeit drei Ziele festgelegt sind und aus unserer Sicht diese drei Ziele noch nicht vollständig erreicht sind.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, mit den Ländern in Verhandlung zu treten, um eine Weiter­führung der bestehenden 15a Vereinbarung zum Ausbau des institutionellen Kinder­betreuungsangebots zu treffen, die geeignet ist, die ursprünglich formulierten Ziele vollständig zu erreichen.“

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Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch sagen: Die Kinderbetreuung kann nicht nur auf das Vorschulalter beschränkt sein, sondern es führt auch kein Weg daran vorbei, mehr Angebote in der Ganztagsbetreuung in der Schule zu haben. Wir müssen uns auch in die Richtung entwickeln, dass Schüler und Lehrer gemeinsam tagsüber arbeiten. Das muss auch im zukünftigen Lehrerdienstrecht festgemacht sein: Lehrer haben in der Schule zu sein! Lehrer haben die Kinder zu betreuen! Lehrer haben dafür zu sorgen, dass Kinder Förderunterricht bekommen, dass Nachhilfeunterricht gegeben wird, um den Familien auch in diesem Bereich einiges zu ersparen.

Folgendes möchte ich noch kritisch anmerken: Trotz Anstiegs der Frauenerwerbsquote ist die Ungleichgewichtung in der bezahlten und unbezahlten Arbeit, in der Familien­arbeit nach wie vor gegeben. Frauen sind hier federführend. Das setzt sich auch in der Pflege und Betreuung zu Hause fort. Da vermisse ich – und das habe ich im Ausschuss auch schon vermisst – klare Antworten dieser Regierung.

Was können wir also tun, damit es zu einer Änderung kommt? – Ich glaube, wir sollten Diskussionen zulassen, wie zum Beispiel über Generationengeld, Müttergeld, mehr Pensionszeiten für Kindererziehung. Wir sollten diese Diskussionen sehr seriös zulas­sen, ohne dass die eine oder die andere Seite wieder die ideologische Keule auspackt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Tatsache, dass es immer weniger Kinder gibt, aber immer mehr Menschen, die hoffentlich gesund älter werden, birgt die Gefahr, dass unser Sozialsystem in eine Schieflage gerät. Daher ist es uns vom BZÖ sehr wichtig, dass wir mehr denn je das Grundprinzip der Generationengerechtigkeit beach­ten, denn wir müssen heute die Weichen so stellen, dass zukünftige Genera­tionen die gleichen Lebenschancen haben. Und wenn ich mir den Schuldenstand von 240 Milliar­den € im Budget anschaue, dann muss ich sagen: Dieser Schuldenstand schwächt absolut den Spielraum für zukünftige Generationen. (Beifall beim BZÖ.)

Daher ist unser Ansinnen – wir haben entsprechende Anträge auch schon einge­bracht –, dass Generationengerechtigkeit in allen Gesetzen verankert wird, dass alle Gesetze generationengerecht überprüft werden und dass Generationengerechtigkeit auch in der Verfassung festgeschrieben wird.

 


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