Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 152

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Stelle des Haushaltsverfassungsrechts ist ausdrücklich oder implizit angeordnet, dass die Bundesregierung zurückzutreten habe.

Dieser Rechtsauffassung folgen auch andere einschlägige Kommentare. Und wenn man namhafte Publikationen sieht, dann stützt sie auch die Vorgangsweise der Bun­des­regierung und unsere Argumente.

Im Übrigen verweise ich einmal mehr darauf, dass schon öfter Budgetvorlagen auf­grund verschiedener Herausforderungen nicht zeitgemäß eingebracht wurden, über­wiegend wegen Wahlen, und wir das aufgrund einer außerordentlichen Wirtschafts­krise tun, die uns ganz besonders fordert.

Zur Frage 2:

Ich möchte noch einmal betonen: Wenn die Bundesregierung am 20. Oktober 2010 keinen Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes 2011 vorlegt, dann hat das eine einzige verfassungsrechtliche Konsequenz. Der Nationalrat kann, was er vor dem 20. Oktober nicht darf, selbst einen Entwurf vorlegen. Das sagt die Verfassung und diese ist für mich – und ich denke, für uns alle  gemeinsamer Maßstab unseres Handelns.

Die Bundesregierung hat das Hohe Haus von Anfang an – von Anfang an, darauf lege ich auch großen Wert –, sehr frühzeitig über die beabsichtigte Vorgangsweise – der Herr Bundeskanzler und ich – bei der Budgeterstellung für 2011 informiert. Wir haben dem Nationalrat bereits Ende Juni mitgeteilt, dass wir den Budgetplan für heuer, dass wir den Budgetfahrplan aus unserer Sicht aufgrund der Tiefe der Krise, aufgrund der Wirtschaftsprognosen, auf die wir warten müssen, aufgrund des großen Pakets, das es zu bewältigen gilt, nicht halten können. Das wurde bereits im Juni sehr offen und transparent von beiden Regierungsspitzen mitgeteilt.

Die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen bestätigen unsere Vorgangsweise und wir warten gespannt auf die Detailzahlen der Wirtschaftsforscher Ende dieser Woche. Wir rechnen in den nächsten Tagen mit revidierten Konjunkturprognosen und werden dann natürlich auch die Frage der notwendigen Konsolidierung, die trotz besseren Wachs­tums unverzichtbar ist, entsprechend neu bewerten und auch die Detailmaßnahmen zügig und gemeinsam in der Bundesregierung entwickeln.

Zur Frage 3:

Die Bundesregierung plant, den Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2011 so rechtzeitig zu beschließen, dass er dem Hohen Haus am 1. Dezember 2010 vorgelegt werden kann. Die Regierung wird daher alles Nötige dafür tun, dass das Bundesfinanzgesetz rechtzeitig zum 1. Jänner 2011 in Kraft treten kann und somit kein Budgetprovisorium notwendig wird. (Abg. Mag. Kogler: Ha!)

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum notwendigen Budgetbegleitgesetz werden alle erforderlichen Maßnahmen öffentlich dargelegt und ausführlich diskutiert werden. Allen betroffenen Gruppen – genauso wie allen politischen Parteien – wird ausreichend Gelegenheit gegeben, die Maßnahmen zu bewerten, Verbesserungen vorzuschlagen und dann in einem geordneten Entscheidungsprozess hier im Haus zu beschließen.

Darüber hinaus bin ich natürlich dazu bereit, in der Plenarwoche im Oktober einen Zwischenbericht über den aktuellen Stand der Arbeiten zum Budget 2011 und zum Konsolidierungsprogramm hier abzugeben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeord­neten der SPÖ. – Abg. Neugebauer: Sehr vernünftig! – Abg. Ing. Westen­thaler: Eine Expertise von Hengstschläger!)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite