Zur Frage 4:
Die Vorstellung, die Bundesregierung wäre derzeit untätig, ist falsch. Der gesamte Budgetprozess, nicht nur für 2011, sondern für die nächsten Jahre, hat bereits Anfang dieses Jahres begonnen. Mir ist ganz genau bewusst – und Sie wissen es –, dass der Budgetprozess auch in ein europäisches Korsett eingebunden und eingebettet ist. Wir haben im ECOFIN-Rat am 2. Dezember 2009 ein übermäßiges Defizit in Österreich festgestellt; Österreich wurde aufgefordert, 2011 mit der Konsolidierung zu beginnen und bis 2013 unter 3 Prozent zu gehen. Dies erfordert aus der Sicht des Rates auch eine durchschnittliche jährliche fiskalische Anpassung von einem Dreiviertel-Prozentpunkt des BIP in den Jahren 2011 bis 2013. – Europäische Union, Dezember 2009, Perspektive für Österreich.
Am 26. Jänner 2010 vereinbarte die Bundesregierung, die Budgetziele bis zum Jahr 2013 im Rahmen der Beschlussfassung über das Stabilitätsprogramm entsprechend zu verankern. Im Einklang mit den EU-Vorgaben soll das heimische Budgetdefizit – und darauf haben wir uns geeinigt – bis 2013 wieder unter die Maastricht-Grenze von 3 Prozent der Neuverschuldung gedrückt und gesenkt werden. Konkret für 2013 heißt der Zielwert 2,7 Prozent.
Bei einer Diskussion über das österreichische Stabilitätsprogramm am 16. April 2010 forderte auch der ECOFIN-Rat Österreich auf, rechtzeitig für die Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen im Rahmen des Defizitverfahrens einen Programmzusatz zu übermitteln, in dem es über die Fortschritte bei der Umsetzung der Ratsempfehlungen nach Artikel 126 Absatz 7 vom 2. Dezember 2009 berichtet, und auch die Konsolidierungsstrategie, die notwendig sein wird, um bei der Korrektur des übermäßigen Defizits voranzukommen, mit einer gewissen Ausführlichkeit dargelegt wird.
Die innerstaatlichen Vorgaben für den Budgetprozess, sogar bis 2014, wurden ebenfalls im Frühjahr 2010 getroffen. Sie alle waren anwesend. Ich wundere mich darüber, dass dieses Faktum negiert wird. Sie alle waren nämlich anwesend, als am 19. Mai 2010 hier im Hohen Haus das Bundesfinanzrahmengesetz für die Jahre 2010 bis 2014 diskutiert und auch beschlossen wurde und der Strategiebericht der Bundesregierung zur Kenntnis genommen wurde. Die Karten liegen zum jetzigen Zeitpunkt detailliert auf dem Tisch wie nie zuvor. Das Bundesfinanzrahmengesetz gibt die Leitlinie, gibt den Deckel vor. (Abg. Dr. Rosenkranz: In einem schönen Rahmen kann ein schiarches Bild sein! – Abg. Dr. Moser: Wir brauchen Inhalt! ... ohne Inhalt ist leeres Gewäsch!) Hier beschlossen in einer Qualität, Rechtsqualität, wie keine Bundesregierung zuvor bei der Diskussion rund um ganz konkrete Maßnahmen gebunden war.
Die Ausgabenobergrenzen für alle Ressorts sind damit gesetzlich verbindlich bis 2014 festgelegt. Alle Abgeordneten wissen genau, denn sie haben es ja auch entschieden, dass die Sparvorhaben für die nächsten Jahre konkret pro Ministerium umgesetzt sind. Und wir werden jetzt natürlich die Einzelmaßnahmen auch gemeinsam diskutieren und das Gesamtpaket dann dem Parlament präsentieren. (Abg. Bucher: Genau um das geht es!)
Zur Frage 5:
Durch die Haushaltsrechtsreform des Bundes haben sich die rechtlichen Vorgaben für den Budgetprozess wesentlich geändert. Im Zentrum steht nunmehr eine mehrjährige Budgetplanung mit verbindlichen Ausgabenobergrenzen. Dies führt dazu, dass auf allen Ebenen eine höhere Planungssicherheit besteht. Das gilt für die Budgetplanung des Bundes insgesamt, aber auch für die einzelnen Ressorts. Deren Budgetplanung erfolgt nun nicht mehr wie früher von Jahr zu Jahr, sondern kann sich auf einen
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