mittelfristigen Zeithorizont erstrecken, was nicht zuletzt angesichts der mehrjährigen Projekte, die es in verschiedenen Ministerien gibt, eine wichtige Verbesserung darstellt.
Die mittelfristigen Ausgabenobergrenzen werden jährlich um ein weiteres Jahr vorgerollt. So wurde heuer der Bundesfinanzrahmen 2011 bis 2014 beschlossen. Nächstes Frühjahr werden wir in der Regierung und hier im Hohen Haus bereits den Bundesfinanzrahmen 2012 bis 2015 diskutieren und entscheiden.
Wie ich schon zur Frage 4 ausgeführt habe, erfolgen die Vorgaben an die Ressorts bereits, und zwar durch den Gesetzgeber. Mit dem Bundesfinanzrahmen wurden vom Gesetzgeber Ausgabenobergrenzen festgesetzt und auch damit ein klares Limit für alle Ressorts eingezogen. Daraus ergeben sich implizit Einsparungsziele für die einzelnen Ressorts, die auch ohne Gesetzesbeschluss hier nicht mehr durchstoßen werden können.
Zu den Fragen 6 und 7:
Wie ich schon ausgeführt habe, bestehen bereits gesetzlich definierte Ausgabenobergrenzen für die Ressorts. Daher bedarf es keiner Verhandlungen über die Festsetzung solcher Ausgabenlimits mehr, weder auf Minister- noch auf Beamtenebene. Auch das ist gegenüber früheren Budgetverhandlungen ein deutlicher Unterschied.
Es ist Aufgabe der Beamten des jeweiligen Ressorts, geeignete Maßnahmen zu definieren, um die jeweiligen Ausgabenlimits, die sich aus dem Bundesfinanzrahmengesetz ergeben, auch tatsächlich einzuhalten. Verhandlungen auf Beamtenebene sind daher aus unserer Sicht ebenfalls nicht mehr notwendig.
Zur Frage 8:
Am 20. September 2010 – auch da sehen Sie, wie ernst die Bundesregierung die Arbeit nimmt – sind die Vertreter des Bundes mit jenen der Länder, Städte und Gemeinden zusammengetroffen. Diesen Gesprächen ging ein Beschluss der Landeshauptleutekonferenz voraus, wonach die Länder bereit sind, in Gespräche über einen österreichischen Stabilitätspakt einzutreten. Ziel der Besprechung am 20. September war es, die laufenden Gespräche auf politischer Ebene vorzubereiten. Ich gehe davon aus, dass diese Verhandlungen im kommenden Monat auch entsprechende Ergebnisse zeitigen werden.
Im Wesentlichen geht es beim österreichischen Stabilitätspakt darum, Budgetziele für den Bund, die Länder und die Gemeinden vorzugeben und diese auch mit wirksamen Sanktionsmechanismen zu versehen, damit die Einhaltung der Budgetziele wirkungsvoll unterstützt wird.
Schließlich ist die Haushaltskoordinierung ein wesentlicher Aspekt. Der neue Stabilitätspakt für Österreich sollte regeln, wer wann welche Informationen den jeweils anderen Gebietskörperschaften zur Verfügung stellt, um eine abgestimmte Vorgangsweise aller staatlichen Ebenen in Fragen der Budgetpolitik zu gewährleisten.
Zur Frage 9:
Wie ich bereits ausgeführt habe, befinden wir uns in einem laufenden Diskussionsprozess über die ab dem Jahr 2011 zu setzenden Maßnahmen. Definitive Vorschläge über Kürzungen gibt es jedoch vonseiten der Bundesminister noch nicht. Ich kann daher auch noch keine konkrete Auskunft darüber geben.
Zur Frage 10:
Ich habe bereits zugesagt, dass eine ausreichende Begutachtungsfrist für das Budgetbegleitgesetz zur Verfügung stehen wird. Der Zeitpunkt der Begutachtung wird
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