Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 221

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haben gemeinsam einen Blick über die Grenzen gemacht und haben gesehen, wie es in anderen Ländern – sprich: in Deutschland – gehen kann. Wir haben unser Recht, einen Ausschuss einzusetzen, seit dem Jahr 1988 in der Geschäftsordnung verankert, und ich meine, daher ist es eigentlich legitim, zu überprüfen, ob das noch zeitgemäß ist.

Kollege Pirklhuber hat es schon angesprochen, dass das Recht der Bürger, eine Petition, nicht eine Bürgerinitiative, über einen Abgeordneten einzubringen, aus der Zeit der Monarchie stammt, als es nicht üblich war, dass der Bürger direkt an den Kaiser herantritt. Ich meine aber, dass die Zeiten der Monarchie nun längst vorbei sind. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Dr. Pirklhuber: So ist es!)

Ich habe den leisen Verdacht, dass wir über die Hintertür so manches wieder ein­führen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) Daher sollten wir gemeinsam, alle fünf Parteien, bestrebt sein, den Petitionsausschuss aufzuwerten und wirklich zu einer Plattform zu machen, auf der Themen aufs Tapet gebracht und erörtert werden, die dann auch an die Öffentlichkeit kommen, damit die Menschen gewisse Situationen auch verstehen. In diesem Sinn sollten wir schleunigst eine Änderung vornehmen.

Bürgerinnen und Bürger können nur eine Petition einbringen, wenn sie das ent­sprechende Wahlalter erreicht haben. Das gilt auch für Bürgerinitiativen. Bürger­initiativen brauchen mindestens 500 Unterschriften. Wo ich Handlungsbedarf sehe, ist, dass wir Bürgerinitiativen und Petitionen nur auf schriftlichem Weg einbringen können und nicht auch auf elektronischem Weg. Das ist, würde ich sagen, hinterwäldlerisch, und da sollten wir rasch etwas tun.

Ich habe nachgeschaut: Im Jahre 2006 hat es von Kollegin Wurm – ich weiß nicht, ob Sie sich erinnern, Frau Kollegin – einen Antrag bezüglich elektronischer Einreichung von Petitionen gegeben. Ich habe mir auch die damalige Stellungnahme durchgelesen, und ich denke, wir werden wieder einen Anlauf nehmen, und hoffe, dass dabei wirklich alle unterstützend eingreifen. (Beifall bei BZÖ, SPÖ und Grünen.)

Was mir und uns in Deutschland sehr gut gefallen hat – Kollege Pirklhuber hat es schon gesagt –, waren diese öffentlichen Petitionen. Wenn es ein Thema von allgemeinem Interesse ist, kann im Internet mitdiskutiert und vor allem auch unterzeichnet werden. Das geschieht also auf sehr einfachem und unproblematischem Weg.

Vor allem bei den öffentlichen Petitionen gibt es öffentliche Sitzungen und müssen dann auch Regierungsmitglieder dabei sein beziehungsweise sogenannte Fach­politiker. Ich nehme an, dass Regierungsmitglieder Fachpolitiker sind. Im letzten Jahr hat es in Deutschland 25 Ausschusssitzungen gegeben. Man sieht also, der Petitions­ausschuss arbeitet dort sehr intensiv.

Mir ist schon klar, wir können jetzt nicht von heute auf morgen alles 1 : 1 umsetzen – es ist ja auch schon angeklungen, dass es in Deutschland eine wesentlich bessere personelle Ausstattung mit Beamtinnen und Beamten gibt –, aber wir sollten dennoch einzelne Schritte setzen. Es wird nur über eine Änderung der Geschäftsordnung gehen, etwas anderes wird nicht möglich sein. Daher möchte ich mich an dieser Stelle sehr herzlich bei der Parlamentsdirektion dafür bedanken, dass sie für uns eine Unterlage, eine Grundlage schafft, damit wir sehen, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung wir derzeit haben, wo wir ansetzen müssen, dass wir also wissen, worüber wir reden.

Was wir jetzt auch im Einvernehmen aller fünf Parteien verstärken wollen, ist, dass wir eine engere Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft durchführen, denn die Volks­anwaltschaft ist auch eine Einrichtung für Bürgeranliegen, und wir brauchen nicht


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