Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 222

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parallel zu arbeiten. Niemand ist für den anderen eine Konkurrenz, sondern wir können uns sehr gut ergänzen. Gerade die Volksanwaltschaft hat auch einen entsprechenden Zugang zur Öffentlichkeit. Wir haben zur nächsten Sitzung alle drei Volksanwälte eingeladen und werden schauen, was wir in Zukunft gemeinsam für die Bürgerinnen und Bürger noch verbessern können.

Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich als Vorsitzende dieses Ausschusses vor allem die Mittel der direkten Demokratie – und dazu zählen unter anderem eben Volksbegehren und Volksabstimmungen, Petitionen und Bürger­initiativen – stärken und vor allem auch den Zugang erleichtern und die Öffentlichkeit stärken.

Wir kommen, wie gesagt, um eine Reform der Geschäftsordnung nicht herum. Es ist in unser aller Interesse, eine Plattform zu schaffen, wo Anliegen eingebracht werden können, wo man zuhört, wo man Probleme erkennt, wo Lösungen vorgeschlagen werden, damit der Bürger nicht das Gefühl bekommt, dass er sich zwar sehr engagiert hat, das aber im Endeffekt nichts genutzt hat. Das will ich nicht! – Danke schön. (Beifall bei BZÖ und Grünen sowie der Abg. Mag. Wurm.)

19.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Tadler. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.23.41

Abgeordneter Erich Tadler (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich kann meiner Ausschussvorsitzenden wirklich nur zu den Worten gratulieren, die sie zum Schluss gefunden hat. Um eine Änderung der GO werden wir nicht herumkommen. Wir haben ehrliche Worte gehört, Dankesworte. Das ist Balsam. Das klingt ja sehr gut. Trotzdem werden die Bürgerinitiativen nicht ernstgenommen. Kollege Zinggl, glaube ich, war bei der letzten Ausschusssitzung sehr, sehr enttäuscht darüber, wie da über die Dinge drübergefahren wird. Die Begehren der Bürger werden mit zigtausenden Unterschriften eingebracht. Und was passiert dann? – Ein Sam­melbericht landet in der Rundablage. Es tut manchmal wirklich weh, wenn man so etwas sieht und wenn so etwas passiert.

Wie aus der Tagesordnung hervorgeht, schaffen es doch immer wieder Anliegen, ins Plenum zu kommen. Alle sieben Petitionen der letzten Ausschusssitzung haben es heute geschafft, trotzdem geschafft – welch ein Glücksfall!; die Glückszahl sieben wahrscheinlich –, ins Hohe Haus geschafft! Wir warten auf Stellungnahmen von diesem oder von jenem, wie wir schon gehört haben. Meistens kommen sie dann verspätet in den Ausschuss.

Da werden Interessenvertretungen angerufen, die mit Zwangsmitgliedsbeiträgen ausgestattet sind, Ministerien eingeschaltet oder Anliegen werden gleich einem anderen Ausschuss zu- oder sogar abgewiesen. Es wird einfach über die Menschen drübergefahren, und das tut weh. Dabei handelt es sich ja um echte Anliegen der Bürger und deren verbrieftes Recht auf direkten Demokratie. Dieses Recht hat allerdings, wie wir schon öfter gehört haben, nur ein zahnloses Forum, unseren netten Petitionsausschuss.

Dabei ginge es ja schneller, wie wir auch schon gehört haben – wir haben das im Frühjahr von einer deutschen Delegation gehört –, indem wir online gehen.

Conclusio: Die Kollegen in der Bundesrepublik Deutschland sind da schon weiter. Die Deutschen sind online, wir nicht. Seit 2008 sind sie schon online.

Bei Bitten und Beschwerden der Bürger in Form einer Petition besteht eben, wie Kollege Pirklhuber schon gesagt hat, kein Unterschied zwischen den Parlamentariern


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