Kollege Weninger, Sie haben die Ausführungen von Frau Höllerer angesprochen. Ich glaube, wir sind uns schon darin einig, dass wir alle diese Taten verurteilen. Es geht hier jedoch darum, dass die Frau Staatssekretärin oder auch die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten gewisse Bevölkerungsgruppen und Branchen dieser Tätigkeiten bezichtigt, und das ist es, wofür sie sich zu entschuldigen haben. (Abg. Binder-Maier: Das stimmt doch gar nicht!) Doch! (Beifall bei der ÖVP.)
Im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen geht es um die Möglichkeit, viele kleinere Themen mit oft regionalpolitischem Hintergrund zu diskutieren, und das ist auch sehr gut so, denn damit können wir gerade jetzt, in einer Zeit, in der viel über Verwaltungsvereinfachung und Abschaffung der einzelnen Körperschaften diskutiert wird, an einzelnen Beispielen auch für den Bürger draußen klarmachen, worin unsere Arbeit besteht.
Es dient auch oft zur Klarstellung der Zuständigkeiten. Ich darf als Beispiel die von mir eingebrachte Petition Nummer 44 erwähnen. Es geht darin um das Nein zu Tempo 50 auf der B 14 und die Wiedereinführung von Tempo 70 auf einem Straßenabschnitt, der vierspurig ausgebaut und für dieses Tempo auch absolut geeignet ist. Hiezu haben wir eine Stellungnahme vom Umweltministerium. Dieses fühlt sich nicht zuständig und sagt, das Verkehrsministerium sei zuständig. Das Verkehrsministerium wiederum verweist auf die Zuständigkeit der Stadt Wien. Leider Gottes haben wir uns bisher an der Zuständigkeit von Stadt, Land beziehungsweise Gemeinde Wien die Zähne ausgebissen. In Zukunft wird es hoffentlich etwas besser werden.
Diese Reduktion der Tempolimits geht auf eine Initiative der Stadträtin Ulli Sima zurück, die sich damit ein bisschen ein grünes, umweltfreundlicheres Image verpassen wollte. Auf jenen Straßen, sogenannten Ausfallstraßen und Zufahrtsstraßen für Wien, die im näheren Umkreis Wiens liegen, wo es also Wiener Anliegen betrifft, wurde die Reduktion der Tempolimits schon aufgrund des starken politischen Drucks zurückgenommen und das alte Tempolimit wieder eingeführt. Hier handelt es sich jedoch eher um die Gepflogenheit, wie die Stadt Wien mit Anliegergemeinden umgeht. Das kann so nicht sein!
Wenn man berücksichtigt, dass viele Forscher dem unter den Begriff Centropa gefassten Land um Wien extremes Wachstum voraussagen, im wirtschaftlichen Bereich oder was das Bevölkerungswachstum betrifft, weiß man, dass das nur bewältigt werden kann, wenn Regionalpolitik nicht an Landesgrenzen haltmacht. Das gilt im Speziellen für die Verkehrspolitik, nicht nur für den Individualverkehr, der zwar im speziellen Fall der Petition 44 angesprochen ist, sondern auch für den öffentlichen Verkehr. Hier müssen wir immer wieder feststellen, dass sozusagen an der Landesgrenze Schluss ist. Es ginge darum, im Interesse der Bevölkerung bessere Verschränkungen herzustellen.
Leider entspricht aber momentan die Stadt Wien mit einem der größten Verwaltungskörper in unserer Republik eher dem „Schloß“ von Franz Kafka als einem öffentlichen Dienstleister im modernen Sinne, wie wir ihn bräuchten. Oft verspürt man auch eher politische Willkür als den politischen Gestaltungswillen, eine Region nachhaltig zu entwickeln. Vielleicht weht jedoch schon bald ein frischer Wind im Rathaus von Wien, und mit einer neuen Vizebürgermeisterin haben dann auch die Anrainergemeinden wieder einen starken Ansprechpartner. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
19.32
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
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