Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 225

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19.33.04

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schmuckenschlager, eines möchte ich schon dazu sagen: Wenn Sie die Presseaussendung Ihrer Partei zu dem Thema, das Sie eben bezugnehmend auf Frau Kollegin Höllerer angesprochen haben, genau lesen, dann werden Sie bemerken, dass die Frauenministerin einen Vergleich angestellt hat. Sie hat geschrieben: Sklaverei wie in der Prostitution gibt es auch in anderen Bereichen.

Wir alle wissen, dass es einfach in vielen anderen Bereichen diese – ich möchte sagen – Zwangsarbeit gibt, wobei aus Billigländern Frauen – insbesondere Frauen! – nach Österreich gebracht werden. Das gibt es in der Pflege, das gibt es im ländlichen Bereich, das gibt es in der Kinderbetreuung. Die Zustände in diesem Bereich gehören einfach aufgezeigt und abgestellt, denn da gehören Frauen beziehungsweise jene Menschen, die unter Sklaverei und Ausbeutung leiden, geschützt. Ich wollte also nur anmerken, dass es sich dabei um einen Vergleich gehandelt hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen: Es sind heute schon einige Dinge aufgezeigt worden. In diesem Ausschuss haben wir ja bereits einmal einen neuen Schritt gesetzt, und zwar die öffentliche Diskussion über die Schulen. Diesen Weg sollten wir weitergehen. Die Fraktionsvorsitzenden waren ja in Deutschland, haben sich dort ein neues Vorgehen angesehen und werden sicher daran arbeiten, dass auch wir in Österreich die Interessen der Menschen, die Bürgerinitiativen oder Petitionen einbringen, entsprechend vertreten können.

Da heute immer wieder die Reform des Pensionskassengesetzes andiskutiert wurde, möchte ich nur noch kurz hinzufügen, dass sich im Regierungsübereinkommen ein klares Bekenntnis findet, dieses zu verändern. Das ist derzeit in Diskussion. Wichtig aus meiner Sicht ist, dass der Seniorenrat, der Schutzverband der Pensionskassen und die Sozialpartner mit eingebunden sind. Diese werden gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium die Arbeit erledigen und ein neues Gesetz vorlegen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Franz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.35.22

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Nein, ich teile die Meinung nicht, dass in diesem Ausschuss die BürgerInnenanliegen nicht ernst genommen werden, sondern sie werden sehr wohl ernst genommen. Wir haben dafür schon Beispiele gehört. Ich meine auch nicht, dass dort Petitionen, die enderledigt werden, in die „Rundablage“ kommen oder in den Mistkübel oder wie das auch immer genannt wird, sondern es gibt Petitionen, die zu Recht enderledigt werden. Ein Beispiel dafür ist die Petition von Kollegem Hermann Gahr, in der es um das Glückspielgesetz geht.

Kollege Gahr spricht in seiner Petition von undurchschaubaren und gefährlichen Entwicklungen und hat diese Entwicklungen eben angeprangert. Zum Zeitpunkt, als diese Petition eingebracht wurde, war das sehr wohl der Fall. Wir wissen aber alle, dass wir zu Beginn des Sommers ein neues Glückspielgesetz beschlossen haben und dabei besonders den Spielerschutz ins Auge gefasst und darauf geachtet haben, dass die Spieler geschützt werden. Damit wurden auch die Voraussetzungen dafür erfüllt, dass diese Petition dann eben enderledigt werden konnte.

Ich meine auch, dass gerade das Pensionskassengesetz, wie unsere Kollegin Aubauer gesagt hat, in der Pipeline ist. Es wird daran gearbeitet. Die Betroffenen diskutieren darüber. Ich bin überzeugt, da wird etwas zustande kommen, und zwar in absehbarer


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