Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 238

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

20.18.44

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Werte Damen und Herren der Volksanwaltschaft! Es ist schon mehrfach und zu Recht angemerkt worden, dass die Leistungsbilanz der Volksanwaltschaft beachtlich ist, der Bericht umfassend ist, und es bleibt immer wieder festzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger ein echtes und ernstes Vertrauen zu Ihnen haben. Das ist berechtigt und gut so.

Es wäre auch gut, wenn wir alle zusammen die Anregungen der Volksanwaltschaft mit Ernsthaftigkeit wahrnehmen und dann auch in dem einen oder anderen Fall konkrete politische und gesetzliche Maßnahmen setzen würden.

Mein Vorredner hat zu Recht angemerkt, dass es eine dieser Empfehlungen – diese Vignettengeschichte für Wechselkennzeichen – seit Jahren gibt. Da gibt es gute Vorschläge, Herr Kollege. Und wenn es diese guten Vorschläge der Volksanwaltschaft gibt, liegt es aber an uns hier im Haus – na ja, ich würde sagen, an allen Parteien im Ausschuss –, auf diese einzugehen. Das wäre lebendiger Parlamentarismus. Dort, wo es zweckmäßig, sinnvoll und evident ist – und das ist aus meiner Sicht ein evidenter Fall –, sollten auch die Regierungsfraktionen soweit sein, die Usancen im Ausschuss zu ändern.

Da wäre es richtig und notwendig, wenn es möglich wäre, Fünf-Parteien-Anträge zu entwickeln, die Vorschläge ernsthaft aufzugreifen und dann mit einer entsprechenden Entschließung ins Haus zu bringen. Das wäre eine positive Reaktion, zum Beispiel auf diesen Bericht. Ich würde mir wünschen, dass wir in diese Richtung auch im Aus­schuss weiter diskutieren  gerade dann, wenn wir über eine Ausweitung der Kom­petenzen sprechen. Da müssen wir einmal versuchen, die bestehenden Ergebnisse mit der notwendigen Ernsthaftigkeit umzusetzen.

Vielleicht noch eine Anmerkung zur Prüfkompetenz: Ich würde es sehr begrüßen, wenn es auch eine Gesetzesprüfungskompetenz der Volksanwaltschaft gäbe. Ich werde das an einem Beispiel erläutern.

Die Volksanwaltschaft hat zum Beispiel gerade den Bereich der Agrarförderung öffentlich immer heiß diskutiert, ganz konkrete Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, der Bäuerinnen und Bauern behandelt und kommt zu der Feststellung, dass es trotz gesetzlicher Änderungen immer noch Härtefälle gibt und verschiedenste Bäuerinnen und Bauern, Betroffene, vom Gesetz unterschiedlich behandelt werden.

In solchen Fällen wäre es schon gut, wenn dann auch eine Gesetzesprüfung  ob zum Beispiel der Gleichheitsgrundsatz erfüllt ist  auch durch die Volksanwaltschaft angeregt werden könnte. (Abg. Mag. Molterer: Entschuldigung, dazu haben wir den Verfassungsgerichtshof!) Na ja, schauen Sie: Eine Verordnungsprüfung, Herr Kollege Molterer, ist eben etwas anderes, denn das ist eine Vollziehungsgeschichte.

Eine Gesetzesprüfung beim Verfassungsgerichtshof wäre eine Initiative, die nicht nur das Parlament, sondern auch die Volksanwaltschaft .... (Abg. Mag. Molterer: Sie haben aber von der Gesetzesprüfung geredet!) Ja, natürlich, völlig richtig. Sie haben mich richtig verstanden, Herr Kollege Molterer.

Das will ich auch, dass die Volksanwaltschaft das machen kann. (Abg. Mag. Molterer: Ist Ihnen bewusst, was Sie sagen?) Ja, natürlich ist mir bewusst, was ich ... (Abg. Mag. Molterer: Offensichtlich nicht!) Ja, selbstverständlich, wir im Hause können das machen; und die Volksanwaltschaft, da sind wir fest überzeugt, sollte dieses Recht auch haben und ihre Kompetenz ausgeweitet bekommen. (Abg. Mag. Molterer: Der Holzinger wird sich freuen! Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite