Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 257

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Beispiel hat der Rechnungshof selbst gebracht, es betrifft die Langzeitversicher­ten­regelung.

Ich sage das jetzt ohne irgendeine Nebenabsicht, weil wir damals, selbst als abge­stimmt wurde, der Meinung waren, dass im Prinzip die Forderung, der Vorschlag, den die ÖVP gemacht hat, ein Übergangssystem zu schaffen, richtig ist. Man muss ein Übergangssystem machen. Wenn man nun im Jahr 2013 die Langzeitversicherten- oder Hacklerregelung aufhören lässt, schaffen Sie die nächste Ungerechtigkeit und die Möglichkeit, dass jeder/jede zum Verfassungsgerichtshof gehen kann. Jede erst später, nämlich dann, wenn das Frauenpensionsantrittsalter wirksam werden wird.

Schauen Sie sich das einmal in aller Ruhe an! Wir haben da wirklich noch Sachen vor uns, die in ihrer Wirkung brutal sind, weil es bedeutet, dass ein Tag Unterschied beim Geburtstag, vom 31. Dezember 1953 auf den 1. Jänner 1954 – und das ist das Beispiel des Rechnungshofes –, bewirkt, wenn es so bleibt, ohne Übergang, dass der Unterschied beim Pensionsantritt fünf Jahre betragen wird. Der eine geht mit 1. Jänner 2014 und der andere, der um einen Tag später geboren ist, geht – es sind fünf Jahre und ein Monat – am 1. Februar 2019.

Da gibt es viele Tücken in diesem System. Und da bin ich jetzt überhaupt nicht bei den Landespensionssystemen, wo ja unabhängig, ob Kärnten oder Wien, alle Bundes­länder – und der Herr Präsident weiß das genau –, jeder in diesen Übergängen bis 2050 irgendwo noch versucht hat, eine bestimmte Gruppe besserzustellen oder irgendetwas herauszuholen, was nicht besonders auffallen soll.

Eine Harmonisierung ist das nicht – jedenfalls für die nächsten 40 Jahre! Wir machen aber Politik für die nächsten zehn oder 20 Jahre. Wir haben überhaupt nichts davon, dass wir Leuten – und es wird Ihnen nicht anders ergehen – draußen sagen: In 40 Jahren haben wir dann eh die Pensionsharmonisierung. – Ja, wer glaubt denn da noch dran von den Leuten, die jetzt davon betroffen sind oder in den nächsten 20 Jahren davon betroffen sind?

Und diese einmalige Chance im Jahr 2002, 2003, 2004 eine tatsächliche Harmonisie­rung zu erreichen, wurde vertan! Ich spreche jetzt, jenseits des Bundespensions­systems und der Landespensionssysteme, noch gar nicht von den anderen Punkten; es sind ja auch im harmonisierten Allgemeinen Sozialversicherungssystem Elemente drinnen, die bestimmte Gruppen begünstigen. Also ich habe mich heute schon eines gefragt, als der Kollege Grillitsch herausgekommen ist und gesagt hat: Wahnsinn, die Zuschüsse in den nächsten Jahren explodieren auf 16 Milliarden €!

Guter Mann, habe ich mich gefragt, warum sagst du nichts, was die Zuschüsse an die Bauern, die besonders günstigen Zuschüsse an die Bauern betrifft? Dass wir hier einen Bundesbeitrag haben, der ein Extrageschenk – jenseits der sonstigen, für die Bauern nicht beneidenswerten Lage – darstellt, über das muss man auch reden können.

Harmonisierung schaut anders aus. Leider wurde diese Chance vertan, und wir werden sie vermutlich in den nächsten fünf bis zehn Jahren – das sieht man leider an den Schwierigkeiten, die Sie miteinander haben – nicht so schnell wieder haben. (Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl.) Das ist das eigentlich Tragische, denn die Men­schen würden sich das erwarten, was der Kollege von der ÖVP gesagt hat: Ja, ein gemeinsames Pensionsrecht für alle, das gleiche Leistungen und gleiche Parameter für alle gewährleistet. (Beifall bei den Grünen.)

21.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Windholz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


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