Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 259

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für Sie, aber Sie waren mutig und standhaft und haben die Dinge beim Namen genannt.

Nochmals: Ich darf Ihnen, Herr Präsident, und Ihren Mitarbeitern recht herzlich gratu­lieren. (Beifall beim BZÖ.)

21.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


21.30.26

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut, wichtig und richtig, dass wir dieses Thema diskutieren – und es ist dem Rechnungshof zu verdanken, dass in dieser Sache ein bisschen Licht ins Dunkel kommt, was die Beamtenpensionssysteme in den einzelnen Bundesländern betrifft. Diese Diskussion, meine Damen und Herren, wird uns in diesem Jahr sicherlich noch öfters beschäftigen.

Es geht einfach darum, Gerechtigkeit und Fairness in dieses System zu bringen, denn wie soll man jemandem erklären, der Landesbediensteter in Niederösterreich ist, dass sein Kollege in Wien erstens einen viel höheren Ruhegenuss haben wird, nämlich immerhin einen, der um 40 Prozent höher ist, und dass der Kollege in Wien um mindestens sechs Jahre früher in Pension gehen kann? Dabei geht es nicht um das Ausspielen von einem Bundesland gegen das andere oder gar um Wahlkampf, sondern schlicht und einfach darum, dass das ungerecht ist.

Wenn wir jetzt überall auf Plakaten auf den Straßen beziehungsweise in Inseraten sehen, dass soziale Gerechtigkeit eingefordert wird, dann muss ich schon die Frage stellen: Wo gibt es denn da soziale Gerechtigkeit, wenn es Berufsgruppen gibt, die mit 52, mit 54 oder mit 55 Jahren in Pension gehen können, aber von allen anderen verlangt wird, das gesetzliche Pensionsantrittsalter von 65 Jahren einzuhalten?!

So, meine Damen und Herren, können wir das Pensionssystem nicht gestalten! Das wird die Bevölkerung, und zwar zu Recht, so nicht mittragen. Wir haben Hand­lungsbedarf, ja, bei uns wird insgesamt zu früh in Pension gegangen; mit 59 Jahren, das ist zu früh. Aber wenn diese Systeme nicht geändert werden – beginnend bei den ÖBB, über manche Bundesländer, bis hin zur Nationalbank –, dann brauchen wir eine andere Diskussion erst gar nicht zu führen. Es geht nicht um die dort Betroffenen selbst, um die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern es geht um diese verschiedenen Systeme.

Es ist nicht richtig, wenn wir von der ÖVP so hingestellt werden, als wären wir gegen die ÖBB-Bediensteten! Das ist nicht richtig, sondern es geht, wie bereits gesagt, um dieses ganze System – und es geht auch darum, dass ein Ausgleich innerhalb der Berufsgruppen hergestellt werden muss. Dafür stehen wir von der ÖVP. (Abg. Mag. Lapp: Die Bauern ...!)

Kollege Öllinger ist jetzt zwar hinausgegangen, er hat aber die Langzeitver­sicherten­regelung angesprochen. Ich kann Ihnen nur sagen, meine Damen und Herren: Sie alle hätten am 24. September 2008 die Möglichkeit gehabt, einer Regelung zuzustimmen, die der ÖAAB, die die ÖVP vorgelegt hat: ein Ausschleifen bei der Hacklerregelung, aber nicht Gratiszeiten im Bereich Krankenstand, im Bereich von Ausübungs­ersatz­zeiten, die man ja ohnehin und ohne Weiteres nachkaufen kann. Das gratis herzu­geben bedeutet beispielsweise, dass im vorigen Jahr nur aufgrund dieses Beschlusses aus dem Jahr 2008 25 Prozent diese Regelung in Anspruch genommen haben. Das macht diese Regelung unfinanzierbar, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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