Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 260

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Wir von der ÖVP beharren darauf: Leistung muss sich lohnen – auch bei den Pen­sionen!

Ich fordere den Sozialminister auf, endlich einen Vorschlag zu unterbreiten, damit es für die Menschen unseres Landes auch diesbezüglich Planbarkeit gibt und damit sie wissen, wie es in Zukunft mit ihrer Pension ausschauen wird.

Wir von der ÖVP sind auch da gesprächsbereit und fordern weiterhin Nachhaltigkeit in diesem System ein. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

21.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

 


21.33.47

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Abgeordnetenkollegen und -kolleginnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechnungshof führte Querschnittüberprüfungen der Reformen der Beamtenpensionssysteme des Bundes und der Länder durch. Im Zuge des Finanzausgleiches 2008 wurde vereinbart, dass es zu finanziell gleichwertigen Pensionsreformen hinsichtlich der Beamtenpension kommen soll.

Die Pensionsreformen des Bundes und der Länder tragen im unterschiedlichen Aus­maß zur Erhöhung der Leistungsgerechtigkeit und Finanzierbarkeit der Beamten­pensionen bei. Der höchste Einsparungserfolg ergibt sich für Bundesbeamte aus den strengsten Kriterien und den kurzen Übergangsfristen.

Auch die Bundesländer Niederösterreich, Vorarlberg, Steiermark und Oberösterreich erreichen ihre Reformziele. Das Burgenland würde bei Umsetzung der von der Landesregierung bereits beschlossenen Empfehlungen finanziell gleichwertige Ein­sparungen erzielen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechnungshof zeigt auf, dass der Bund und die Bundesländer das Regelpensionsalter im Endausbau auf einem Zielwert von 65 Jahren ausrichten. Ausgerechnet das Bundesland Kärnten, das ohnedies mit finanziellen Schwierigkeiten kämpft, legt das Regelpensionsalter mit 61,5 Jahren fest.

Der Rechnungshofbericht informiert, dass erhaltene Pensionsleistungen bis Ableben von 498 000 € bis zum Betrag von 966 000 € im Bundesland Kärnten differieren. Damit ist die zu erwartende Pensionsleistung eines Akademikers in Kärnten um 94 Prozent höher als beim Bund. Das bedeutet sehr hohe zusätzliche Belastungen und finanzielle Aufwendungen für das Budget in Kärnten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fordere daher, dass im Zuge des nächsten Finanzausgleiches Mechanismen festgelegt werden, die spürbare Kon­sequenzen ermöglichen, wenn sich Vertragspartner – auch wenn es Bundesländer sind – nicht an Vereinbarungen halten. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Moser, ich bedanke mich bei Ihnen und Ihren Beamten für die kompetente Aufbereitung dieses heiklen Themas, das in diesem Bericht detailliert dargestellt wurde. Dank dieser Vorbereitungen sind wir einen wesentlichen und richtigen Schritt in die richtige Richtung weitergekommen – aber es ist dennoch ein Weg, der noch eine lange Distanz hat. (Beifall bei der ÖVP.)

21.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Präsident.

 


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