Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 261

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

21.36.36

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Einleitend möchte ich mich sehr herzlich bei Ihnen im Namen der Beamten des Rechnungshofes bedanken und darf Ihnen sagen, dass gerade diese Prüfung, die heute auf der Tagesordnung steht, einen Erfolg nach sich zieht, der ein­zigartig ist. Es ist ja bereits angesprochen worden, dass es in diesem Zusammenhang in Kärnten bereits Verhandlungen gibt, beziehungsweise sich morgen der Kärntner Landtag damit beschäftigen wird.

Ich hatte die Gelegenheit, in Kärnten an einer Sitzung darüber teilzunehmen und kann Ihnen daher Folgendes sagen: Es wurde bekundet, dass man in Kärnten nunmehr doch bereit ist, die Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen, nämlich das Pensionsrecht zu harmonisieren.

Das heißt also, dass diese Prüfung bis dato einen Einsparungserfolg bei den Ländern in Höhe von rund 480 Millionen € erbracht hat, wobei natürlich weitere Einsparungen in Millionenhöhe zu erzielen wären, wenn andere hier angesprochenen Bundesländer auch bereit sind, eine Harmonisierung durchzuführen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf den Bundesrechnungsabschluss verweisen, der gestern vorgelegt wurde und einen dringenden Konsolidierungsbedarf aufzeigt, und zwar nicht nur beim Bund, sondern bei allen Bundesländern, waren doch alle drei Gebietskörperschaften – Bund, Länder und Gemeinden – nicht in der Lage, ihre Stabilitätsziele zu erreichen.

Dabei fällt auf, dass insbesondere die Länder – natürlich auch infolge neuer Auf­gabenstellungen – nicht in der Lage waren, die Vorgaben des Stabilitätspaktes seit dem Jahr 2003 zu erfüllen. Betrachtet man daher die einzelnen Kriterien beispielsweise im Stabilitätspakt, betrachtet man die Kriterien im Regierungsprogramm oder im Stabilitätsprogramm, das der EU vorgelegt wurde, und gleichzeitig im Strategiebericht, der ein Teil des Bundesfinanzrahmengesetzes ist, so zeigt sich, dass wir derzeit unterschiedliche Stabilitätsziele beziehungsweise -kriterien haben.

Daher wäre es im Hinblick auf eine mittelfristige Stabilisierung zweckmäßig, für alle Gebietskörperschaften festzulegen, wie die Stabilitätsziele in ihrem Bereich tatsächlich realisiert werden können.

Angesprochen wurden in der Debatte auch die unterschiedlichen Pensionssysteme und die unterschiedlichen Lebensverdienstsummen; in diesem Zusammenhang ist aber noch darauf hinzuweisen, dass auch das Pensionsantrittsalter in den Ländern äußerst unterschiedlich ist: und zwar im Falle der Landesbeamten zwischen 57 Jahren und 61,7 Jahren.

Ähnliche Unterschiede sind auch bei den Landeslehrern und bei den Bundeslehrern festzustellen, wo der Unterschied bei den Landeslehrern zwischen 53,5 Jahren und 59,9 Jahren liegt. Das ist aber wesentlich geringer als bei den Bundeslehrern, wo das Pensionsantrittsalter 57,7 Jahre beziehungsweise 60,3 Jahre beträgt.

Herr Abgeordneter Öllinger hat hier die Thematik der vorzeitigen Ruhestands­versetzungen angesprochen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Dienstunfähigkeitspension verweisen, bei der es in einigen Ländern Abschläge von 3,36 Prozent gibt, in anderen wiederum Abschläge von 2 Prozent.

Weiters gibt es die Möglichkeit der Korridorpension, wo es Abschläge von 1,68 Prozent gibt.

Angesprochen wurde hier auch die Hacklerregelung, bei der man die Möglichkeit hat, mit Vollendung des 60. Lebensjahres und bei 40 beitragsgedeckten Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu treten.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite