Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 262

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Der Rechnungshof musste daher bei dieser Prüfung auch feststellen, dass derzeit eine von einem Geburtsjahrgang abhängige, stichtagbezogene wesentliche Ungleichbe­hand­lung vorliegt.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass jemand, der beim Bund die Hacklerregelung in Anspruch nimmt – beispielsweise ein Maturant, der mit 60 Jahren mit 40 beitrags­gedeckten Jahren in den Ruhestand übertritt –, gegenüber jemandem, der mit 65 Jah­ren geht, 187 000 € an Kosten verursacht.

Im Jahr 2009 erfolgten 52 Prozent der Ruhestandsversetzungen im öffentlichen Dienst aufgrund der Hacklerregelung. Das heißt gleichzeitig: 1 500 Beamte sind im Jahr 2009 aufgrund der Hacklerregelung in den Ruhestand übergetreten. Die Mehrkosten für die gesamte Pensionsdauer betragen 280 Millionen €.

Bleibt die Hacklerregelung in dieser Form aufrecht und ist der Zustrom auch in den Jahren 2011 bis 2013 im gleichen Ausmaß gegeben, so entstehen dadurch für den Zeitraum 2011 bis 2033 Mehrkosten von rund 840 Millionen €.

Der Rechnungshof kann daher nur darauf hinweisen, dass aus Gründen der Beitrags- und auch der Leistungsgerechtigkeit sowie zur Aufrechterhaltung der Finanzierbarkeit die Bemühungen in Richtung Harmonisierung weiter voranzutreiben sind. Harmonisierung bedeutet keine Schlechterstellung, sondern eine Gleichstellung mit anderen Beamten. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)

21.41

21.41.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlusswort wird seitens des Berichterstatters nicht gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-88 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

21.41.399. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rech­nungshofes Reihe Bund 2009/11 (III-94/844 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schönpass. – Bitte.

 


21.42.02

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Präsident des Rechnungshofes! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2003 wurde beschlossen, die Verwaltung der österreichischen Entwicklungshilfeleistungen aus dem Außenministerium auszugliedern und in einer eigenen, privatwirtschaftlich geführten GmbH zu konzentrieren.

Ziel war es, die Verwaltung effizienter zu machen, um so die geplante Mittelerhöhung für Entwicklungshilfe bewältigen zu können. – Geschätzte Damen und Herren, diese Privatisierung kann aufgrund des vorliegenden Rechnungshofberichtes als gescheitert angesehen werden.

 


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