Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 263

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Das Grundproblem ist – das hat auch Herr Präsident Moser im Ausschuss bestätigt –, dass mit der Auslagerung eine Struktur geschaffen wurde, um Entwicklungshilfe im Ausmaß von 0,7 Prozent des BIP abzuwickeln. Die zusätzlichen Mittel wurden bisher nicht zur Verfügung gestellt, die Struktur und das Personal für ein größeres Ausmaß an Entwicklungszusammenarbeit sind aber vorhanden. Die finanziellen Mittel wurden nicht erhöht.

Meine Damen und Herren! Entwicklungszusammenarbeit ist wichtig und notwendig. Wir haben ärmeren Staaten gegenüber nicht nur eine moralische Verpflichtung, zahlreiche Experten sind sich auch darin einig, dass eine mangelnde Unterstützung für die Entwicklungsländer auch die wohlhabenden Industriestaaten schädigt. Ich bitte, das zu bedenken. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Letten­bichler zu Wort. – Bitte.

 


21.43.54

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Ich möchte mich der Entscheidungsvorbereitung bei den Höchstgerichten, die der Rechnungshof ja grundsätzlich positiv bewertet hat, widmen.

So lobt der Rechnungshof etwa die wissenschaftlichen Mitarbeiter, die beim Obersten Gerichtshof, beim Verfassungs- und beim Verwaltungsgerichtshof zum Einsatz kom­men und dort einen wichtigen, einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Höchstrichter leisten.

Was die Empfehlung des Rechnungshofes anlangt, neben ernannten Richtern auch Richteramtsanwärter als wissenschaftliche Mitarbeiter anzustellen, hat Frau Bun­desminister Bandion-Ortner ja bereits im Ausschuss festgehalten, dass eine solch kurzfristige Zuteilung nicht sinnvoll ist, weil dies nicht den Ausbildungszielen ange­hender Richter entspricht.

Auch der Vorschlag, wissenschaftliche Mitarbeiter im Evidenzbüro einzusetzen, erscheint meines Erachtens nicht zielführend. Dazu muss man wissen, dass in diesen Büros umfassende Rechtssätze verfasst und Entscheidungen vorbereitet werden, die Mitarbeiter jedoch nur einige wenige Monate zugeteilt sind. Da wäre jedenfalls eine längerfristige Beschäftigung anzudenken, wie diese vom Rechnungshof auch vorgeschlagen wird.

Weitere Punkte, die der Rechnungshof angeregt hat, sind mittlerweile umgesetzt be­ziehungsweise in Umsetzungsplanung. So gibt es nun ein genaues Leistungs­erfassungssystem für wissenschaftliche Mitarbeiter. Auch konnte die Effizienz der Evidenzbüros durch einen modernen EDV-Einsatz gesteigert werden.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Empfehlungen des Rech­nungshofes durchaus zu einer weiteren Qualitätssteigerung geführt haben. Man braucht sich also auch weiterhin um die Effizienz der österreichischen Justiz keine Sorgen zu machen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


21.46.00

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Hohes Haus! Ob man sich um die Effizienz der österreichischen Justiz tatsächlich keine Sorgen machen muss, weiß ich


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