nicht, aber ich werde trotzdem nicht zu diesem Thema sprechen, sondern dort anknüpfen, wo Kollegin Schönpass aufgehört hat. Sie hat uns schon gesagt, dass die „Privatisierung“ – das möchte ich unter Anführungszeichen setzen – gescheitert ist.
Ich glaube, das kann man nicht so ausdrücken, denn da hat ja keine Privatisierung, sondern eine klassische Verwaltungsreform stattgefunden. Man hat einen Teil einer Verwaltungseinheit in eine scheinprivate Form, nämlich in eine GesmbH gegossen und das Ganze als Reform, als Effizienzsteigerung und Durchlässigkeit verkauft.
Was ist geschehen? – Die Sektion VII im Bundesministerium für europäische und innere Angelegenheiten, die zu Beginn dieser sogenannten Reform 57 Mitarbeiter hatte, sollte teilweise in die ADA übertragen werden.
Ziel war es, die Zahl dieser Mitarbeiter von 57 auf 32 zu reduzieren, also 25 Mitarbeiter sollten in die ADA überführt werden. Und tatsächlich hat die ADA auch im Jahr 2004 recht bescheiden begonnen, nämlich mit 33 Mitarbeitern. Am 1. Jänner 2004 hat sie ihre Tätigkeit aufgenommen.
Was ist in der Folge geschehen? – Wundersamerweise stieg die Mitarbeiterzahl in der ADA. Ursprünglich waren es 33 Mitarbeiter, im Jahr 2008, in dem der Rechnungshof seine Untersuchungen beendet hat, waren es dann bereits 88 Mitarbeiter, und zwar nur in der Zentrale Wien. 88 Mitarbeiter, die in Wien Zentrale spielen! In den ausländischen Büros, in den Koordinationsbüros gab es sogar einen kleinen Rückgang. Dort ist die Zahl der Mitarbeiter sogar von 83 auf 73 gesunken. Das heißt, draußen im Feld, wo es Arbeit gäbe, werden zehn Leute weggenommen, aber in der zentralen Verwaltung steigt die Zahl der Mitarbeiter von 33 auf 88, um immerhin 170 Prozent, wie der Rechnungshof dankenswerterweise ausgerechnet hat.
Das wäre aber – isoliert betrachtet – noch nicht so schlimm. In der Zusammenschau ist das noch negativer. Nämlich die Zahl der Mitarbeiter der Sektion, die bis 31. Dezember 2003 dort gearbeitet haben, wurde zu Beginn tatsächlich reduziert, nämlich von den 57 auf einen Tiefststand von 46. Der Rechnungshof hat das in Vollzeitäquivalenten ausgedrückt, ich bleibe aber bei den natürlichen Personen. 2004, das war der Tiefststand. Und siehe da, in den folgenden Jahren gab es wundersamerweise auch dort eine Erhöhung, und im Jahr 2008 war in der Sektion VII bereits wieder ein Stand von 56 Mitarbeitern erreicht – 36,5 Vollzeitäquivalente, wie der Rechnungshof sagt.
Es steht also der Reduktion um sechs Mitarbeiter in der Sektion VII ein Anwachsen in der ADA auf insgesamt 88 gegenüber. Es werden also aus ursprünglich 57 Mitarbeitern im Ministerium 88 plus 51, also 139 Mitarbeiter; das ist eine Steigerung um 250 Prozent.
Das heißt, die Reform hat eines gebracht: Es wurden die Zahl der Mitarbeiter und damit parallel auch die Kosten um 250 Prozent gesteigert. Die verwalteten Mittel, also das, was die betreut haben, sind in etwa gleich hoch geblieben oder geringfügig gestiegen. 2004 – ich habe es mir aufgeschrieben – waren es etwa 77 Millionen, eine Steigerung erfolgte letztlich auf 84 Millionen; eine Steigerung, die in etwa dem Inflationsverlauf entspricht. Das ist nur etwas mehr, als inklusive Inflationsausgleich an operativen Mitteln zur Verfügung gewesen wäre.
Das heißt: klassisches Beispiel einer Verwaltungsreform im österreichischen Sinne. 250-prozentige Kostensteigerung für gleiche Leistung. Weiterer Kommentar überflüssig. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
21.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner gelangt nun zu Wort. – Bitte.
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