Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 274

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des nur sechs Monate andauernden Grundwehrdienstes bzw. der zur Verfügung stehenden Ausbildungszeit nicht erfolgen“.

Befugnisse Assistenzeinsatz alt:

Anhaltung von verdächtigen Personen

Aufforderung zur Ausweisleistung

Durchsuchung verdächtiger Personen und Gepäckstücke

Kontrolle verdächtiger Fahrzeuge

Festnahme verdächtiger Personen

Eingeschränkte Befugnis zum Waffengebrauch (Notwehr und Nothilfe)

Befugnisse Assistenzeinsatz neu:

Beobachten und melden mit dem Auftrag:

„Unterstützung der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Deliktsbereiche in den Regionen zur Slowakischen Republik und zur Republik Ungarn durch mobile und stationäre Beobachtungen, insbesondere zur Feststellung sicher­heits- und fremdenpolizeilich relevanter Ereignisse bei sofortiger Verständigung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.“

Der Erfolg ist mehr als dürftig:

2008

Im Jahr 2008 sind vom Bundesheer im Assistenzeinsatz 693 Meldungen bei der Exekutive eingegangen, wobei davon 499 weiterverfolgt wurden.

Darunter waren:

40 gerichtlich strafbare Handlungen:

13 Meldungen über Einbruchdiebstähle

8 Meldungen über Diebstähle

19 Meldungen über Sachbeschädigungen

8 verwaltungsstrafrechtliche Delikte:

2 Meldungen nach dem Polizeistrafgesetz

2 Meldungen betreffend das Kraftfahrgesetz

4 Verwaltungsanzeigen gegen Alkolenker

Die meisten Meldungen bezogen sich auf präventive Maßnahmen wie Alarmaus­lösungen, nicht verschlossene Türen und Fenster von Gebäuden, Kraftfahrzeugen, Fälle der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht, Streitschlichtungen, Müllentsorgung, Fundsachen, Verkehrunfälle mit Personenschaden sowie den Selbstmord eines Rekruten und Überprüfungen nach dem Fremdenpolizeigesetz.

 


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