des nur sechs Monate andauernden Grundwehrdienstes bzw. der zur Verfügung stehenden Ausbildungszeit nicht erfolgen“.
Befugnisse Assistenzeinsatz alt:
Anhaltung von verdächtigen Personen
Aufforderung zur Ausweisleistung
Durchsuchung verdächtiger Personen und Gepäckstücke
Kontrolle verdächtiger Fahrzeuge
Festnahme verdächtiger Personen
Eingeschränkte Befugnis zum Waffengebrauch (Notwehr und Nothilfe)
Befugnisse Assistenzeinsatz neu:
Beobachten und melden mit dem Auftrag:
„Unterstützung der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Deliktsbereiche in den Regionen zur Slowakischen Republik und zur Republik Ungarn durch mobile und stationäre Beobachtungen, insbesondere zur Feststellung sicherheits- und fremdenpolizeilich relevanter Ereignisse bei sofortiger Verständigung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.“
Der Erfolg ist mehr als dürftig:
2008
Im Jahr 2008 sind vom Bundesheer im Assistenzeinsatz 693 Meldungen bei der Exekutive eingegangen, wobei davon 499 weiterverfolgt wurden.
Darunter waren:
40 gerichtlich strafbare Handlungen:
13 Meldungen über Einbruchdiebstähle
8 Meldungen über Diebstähle
19 Meldungen über Sachbeschädigungen
8 verwaltungsstrafrechtliche Delikte:
2 Meldungen nach dem Polizeistrafgesetz
2 Meldungen betreffend das Kraftfahrgesetz
4 Verwaltungsanzeigen gegen Alkolenker
Die meisten Meldungen bezogen sich auf präventive Maßnahmen wie Alarmauslösungen, nicht verschlossene Türen und Fenster von Gebäuden, Kraftfahrzeugen, Fälle der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht, Streitschlichtungen, Müllentsorgung, Fundsachen, Verkehrunfälle mit Personenschaden sowie den Selbstmord eines Rekruten und Überprüfungen nach dem Fremdenpolizeigesetz.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite