Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 276

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Weiters verursachte somit jedes aufgedeckte Delikt ca. 160.000 Euro an Kosten und jede Festnahme Tatverdächtiger (insgesamt 11) 1,1 Millionen Euro.

Laut dem aktuellen Rechnungshofbericht (Bund 2010/4), stellen sich die Kosten allerdings etwas anders dar.

Dort ist von 29,3 Mio Euro für den Zeitraum Dezember 2007 bis Ende April 2009 die Rede. Also rund 22 Millionen Euro pro Jahr!

Bein neun aufgegriffenen illegal aufhältigen Personen bedeutet das umgerechnet 1,4 Millionen Euro pro Aufgriff!!

Bei ca. 800 täglich im Einsatz befindlichen Soldaten kommt man auf 292.000 Manntage. Das bedeutet 32.440 Manntage für das Aufspüren eines illegalen Einwanderers!

Weiters verursachte somit jedes aufgedeckte Delikt ca. 160.000 Euro an Kosten und jede Festnahme Tatverdächtiger (insgesamt 11) 1,1 Millionen Euro.

Auszug Rechnungshofbericht Bund 2010/4:

Rechtliche Bedenken gegen den „Assisteneinsatz neu“:

Assistenzeinsätze sind grundsätzlich auf das unbedingt Notwendige zu beschränken und zu beenden, wenn die Gründe für ihre Anordnung wegfallen oder die Assistenz­leistung keinen angemessenen Beitrag für die innere Sicherheit erbringt. Sie sind nur zulässig, wenn die Störung der Ordnung oder der inneren Sicherheit so gravierend ist, dass die zivilen Behören bzw. die zivile Gewalt auch unter Aufbringung aller Anstrengungen diesen Bedrohungen nicht Herr werden kann.

„Eine Assistenzleistung ist nur zulässig, sofern die anfordernde  Behörde eine ihr zukommende Aufgabe nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllen kann (§ 2 Abs 5 WehrG). Dabei sind anlässlich jeder Anforderung der Zweck, der voraussichtliche Umfang und die voraussichtliche Dauer des Einsatzes sowie jene Umstände anzugeben, derentwegen die zugrunde liegende Aufgabe nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllt werden kann (§ 2 Abs 6 WehrG).“

(Bernd-Christian Funk/Joachim Stern – „Der Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der Binnengrenze – eine permanente Verfassungsverletzung“)

Im Gegensatz zum „Assistenzeinsatz-alt“ – dessen Rechtmäßigkeit auch immer wieder in Frage gestellt, aber dennoch immer bestätigt wurde – kann dem „Assistenzeinsatz-


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