Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 277

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neu“ die Rechtmäßigkeit nicht bescheinigt werden. Die Fortführung wird bis Ende 2010 mit dem „Gefühl der Sicherheit“, das dadurch der Bevölkerung vermittelt werden soll, begründet. Diese Begründung steht im Widerspruch zu allen gesetzlichen Vorgaben für einen Assistenzeinsatz in dieser Ausformung – verfassungsrechtlich wie einfach­gesetzlich!

→ es gibt keine verfassungsrechtliche sowie einfachgesetzliche Grundlage, welche die „Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühl“ rechtfertigt. Weder im B-VG noch in § 2 Wehrgesetz!!

Ähnlich ist auch die Einschätzung von Vertretern des BMI und BMLVS in dem von „profil“ veröffentlichen Bericht:

Zwar gebe es keine unmittelbaren „europarechtlichen Schranken“, jedoch werde seitens der zuständigen Beamten der Europäischen Kommission gegenüber österreichischen Vertretern verschiedener Ratsarbeitsgruppen immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass die Europäische Kommission die Assistenzleistung des Bundesheeres an der Binnengrenze als politisch bedenklich beurteilt“.

Weiters ist dort zu lesen: „Sobald die Polizei flexible anstelle der stationären Über­wachungsmethoden beherrscht, ist „die Assistenzleistung des Bundesheeres jedenfalls zu beenden“.“

BZÖ-Forderungen:

Der Assistenzeinsatz in seiner derzeitigen Form ist vollkommen sinnlos und offen­sichtlich rechtlich nicht zulässig, wie die Zahlen aus den Jahren 2008 und 2009 belegen. Die Soldaten sind bestenfalls gut bezahlte Bewegungsmelder!

Nach einer vorübergehenden Aussetzung des Schengener Durchführungs­übereinkom­men ist der Assistenzeinsatz  in seiner ursprünglichen Form durchzuführen. Die Soldaten müssen die exekutiven Befugnisse erhalten, um entsprechend eingreifen zu können. Diese Aufgabe soll vornehmlich von Angehörigen des Kommandos Militär­streife & Militärpolizei wahrgenommen werden und zwar in Zusammenarbeit mit einer vom BMI einzurichtenden speziellen Grenzschutztruppe. – Zusammenarbeit von BMLV und BMI! Der Einsatz von Soldaten mit exekutiven Befugnissen im Inneren ist auch europarechtlich unbedenklich, da in Italien seit vielen Jahren die Carabinieri Polizei­dienst versehen, obwohl sie eine Teilstreitkraft der italienischen Armee sind.

→ keine Aufrechterhaltung des derzeitigen ASSE nur aus Gründen der Innenpolitik im Burgenland! Die Sicherheit in Österreich wird dadurch nicht erhöht – es kommt lediglich zur Verschiebung von Delikten!!

Sicherheit für ganz Österreich gibt es nur mit einer speziellen Grenzschutztruppe mit Exekutivbefugnissen eingerichtet in Zusammenarbeit von BMLV und BMI!

Da es der Innenministerin nicht gelungen ist, dem Anstieg der Kriminalität durch ausländische Banden Herr zu werden und von einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch die auf Österreich übergreifende Kriminalität auszugehen ist, erscheint die vorübergehende Wiedereinführung der Kontrollen ins­besondere an Österreichs Ostgrenzen als angemessene Maßnahme. (Artikel 2 Abs 2 Schengener Durchführungsübereinkommen)

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

 


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