Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 285

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eingebracht in der 77. Sitzung des Nationalrates am 22.09.2010 im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 10: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2009/13 (III-97/845 d.B.)

Der Rechnungshofbericht Bund 2009/13 bemängelt in seiner Darstellung einmal mehr die überbordenden Mehrausgaben aufgrund militärischer Planungen. Der Rechnungs­hof bezifferte derartige Mehrausgaben für den Bereich des Sanitätswesens mit rund 19 Millionen Euro pro Jahr im Bundesheer.

Fehleinschätzungen bei militärischen Planungen hat System, zumal sich das Bundes­ministerium für Landesverteidigung auch bei den Kostenanalysen betreffend die Kos­­ten der Allgemeinen Wehrpflicht verschätzt, indem behauptet wird diese sei kosteneffizienter als ein Berufsheer.

Die Umfeldbedingungen für die Sicherheitsherausforderungen von Außen haben sich, wie auch die Bundesheerreformkommission (BHRK) auf der Grundlage der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin erkannt hat, vollständig verändert. Österreich liegt eingebettet inmitten von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die konventionelle Landesverteidigung als Hauptaufgabe einer nationalen Armee ist völlig in den Hintergrund getreten. Es gibt keine Bedrohungen mehr, die auf das Territorium bezogene Massenheere erfordern. Die Krisenreaktion tritt in den Vordergrund. Viele Risiken von Außen, ob organisierte Kriminalität oder Terror sind nur durch gezielte Maßnahmen zu bewältigen. Internationale Einsätze zur Konfliktprävention oder -bewältigung, der Heimatschutz vor terroristischen Bedrohungen sowie Unter­stützungs­leistungen bei Katastrophen außergewöhnlichen Ausmaßes im In- und Ausland sind daher die Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres der Zukunft. Derzeit ist das Bundesheer nicht in der Lage, größere Katastrophen- oder Zivilschutzeinsätze per­sonell zu bewältigen.

Durch die Kürzung der Wehrdienstzeit auf sechs Monate und die sinnlose Verwendung der Grundwehrdiener im Rahmen des Assistenzeinsatzes leidet das Bundesheer und ist eine vernünftige, an obige Aufgabenstellung angepasste Ausbildung von Wehr­pflichtigen nicht (mehr) möglich oder sinnvoll. Diese können nur noch von hoch­professionell ausgebildeten und motivierten Freiwilligen erfüllt werden, die dafür die nötige Bezahlung und Ausrüstung sowie entsprechende Modelle zur Überleitung in andere Berufe nach einer zeitlich befristeten Soldatenkarriere brauchen.

Gerade im Zusammenhang mit der im Lissabon Vertrag festgelegten wechselseitigen Beistandsgarantie im Fall eines militärischen Angriffs auf das Territorium eines Mit­gliedsstaates verliert die eigenständige militärische Verteidigung des österreichischen Territoriums durch das Bundesheer an Bedeutung. Wenn man die Beteiligung an einer europäischen Verteidigungsarchitektur ernst nimmt, ist dies nur mit einem profes­sionellen Freiwilligenheer machbar und effizient.

Die derzeitige Wehrpflicht mit sechs Monaten ist teuer, aber ineffizient. Schlecht ausgebildete und zwangsverpflichtete Grundwehrdiener sind kostenintensiv, jedoch im Ernstfall nicht einsatzfähig. Dadurch werden nicht nur der Schutz von lebens­notwendigen Infrastruktureinrichtungen sträflich vernachlässigt, sondern auch die Aufgaben innerhalb der Europäischen Union, deren Bewältigung ebenfalls bestens ausgebildete und entsprechend ausgerüstete Soldaten erfordern.

Das BZÖ fordert daher die Aussetzung der Wehrpflicht bei gleichzeitiger Einführung eines professionellen Freiwilligenheeres bestehend aus einem Berufsheer und einer starken freiwilligen Miliz.

Zahlreiche andere Europäische Staaten haben die Umstellung auf Freiwilligenheere (mit überwiegend ausgesetzter Wehrpflicht) bereits vollzogen. Dazu zählen Belgien (ab


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