Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 18

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32. In welchem Ausmaß sind die Länder in die Erarbeitung des Budgetentwurfes ein­gebunden?

33. Welche Ziele hat sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit den Län­dern gesetzt?

34. Aus welchen Ressorts sind Ihnen bis dato Teilentwürfe zum Budgetentwurf be­kannt?

35. Wenn ja, welchen Inhalt weisen diese auf?

36. Welche Vorlaufzeit zwischen der Publikation eines Gesetzes und dem Inkrafttreten ist für eine reibungslose Umsetzung von Budgetmaßnahmen erfahrungsgemäß erfor­derlich, insbesondere in Steuersachen oder sonstigen Bereichen, die sich in der Lohn­verrechnung und Steuerberatung (z. B. Update der entsprechenden EDV) niederschla­gen?

37. Können Sie ausschließen, dass der Budgetentwurf samt Begleitgesetz Kürzungen der Familienbeihilfe beinhalten wird?

38. Können Sie ausschließen, dass der Budgetentwurf samt Begleitgesetz Kürzungen beim Arbeitslosengeld beinhalten wird?

39. Können Sie ausschließen, dass der Budgetentwurf samt Begleitgesetz Kürzungen beim Kindergeld beinhalten wird?

40. Können Sie ausschließen, dass der Budgetentwurf samt Begleitgesetz Kürzungen bei den Pensionen beinhalten wird?

41. Können Sie ausschließen, dass der Budgetentwurf samt Begleitgesetz Kürzungen bei der Agrarförderung beinhalten wird?

42. Können Sie ausschließen, dass der Budgetentwurf samt Begleitgesetz Kürzungen bei der Wirtschaftsförderung beinhalten wird?

43. Können Sie ausschließen, dass der Budgetentwurf samt Begleitgesetz Kürzungen bei den Maßnahmen für Forschung, Innovation und Technologie beinhalten wird?

44. Können Sie ausschließen, dass der Budgetentwurf samt Begleitgesetz Kürzungen beim Pflegegeld beinhalten wird?

45. Können Sie ausschließen, dass der Budgetentwurf samt Begleitgesetz Kürzungen im Bereich der Konjunkturstützungsmaßnahmen oder ähnlicher Zuwendungen der öf­fentlichen Hand beinhalten wird?

46. Können Sie für die Erstellung des Budgetentwurfes 2011 samt Begleitgesetz si­cherstellen, dass keine Mehrbelastungen der Steuer- und Beitragszahler im Bereich

a. der Reduktion von Steuerbegünstigungen,

b. der Abgaben auf Grundeigentum,

c. der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen,

d. der Abgaben auf Vermögenszuwächse,

e. der Besteuerung von Tabak, Alkohol und Glücksspiel,

f. der Umsatzsteuer,

g. der Besteuerung des Energie- und Umweltverbrauchs oder

h. der Sozialversicherungsbeiträge und der sonstigen Lohnnebenkosten

i. der Besteuerung von sonstigen Einkünften erfolgen?

 


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