Auf Basis des Ministerratsvortrags vor Kurzem wurden in einem Bereich, der nur den Bund betrifft, 30 Einzelprojekte mit einem Einsparungsvolumen von 100 bis 150 Millionen € beschlossen. Ich weiß schon, das ist nicht so spektakulär, wie wenn jemand sagt: 3 Milliarden € im Gesundheitsbereich!, wissend, dass es aber auch da um mehr Effizienz geht und nicht wirklich darum, 3 Milliarden € irgendwo mit einem Griff wegzunehmen und in die Bundeskasse zu legen, sondern dass auch diese Vorschläge, wenn man sie genau liest und nicht nur die Überschriften der Rechnungshofberichte addiert, viel mehr an Differenziertheit einbringen, als das in diesen Diskussionen üblicherweise dargestellt wird.
Unternehmen wurden 2010 um 500 Millionen € entlastet. Das waren Maßnahmen im Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium. Auch in allen anderen: 180 Maßnahmen zur Entbürokratisierung von Steuererklärungen, Anmeldungen, Umweltauflagen et cetera, die vorbereitet und wovon große Teile auch schon durchgeführt wurden.
Die Krankenkassensanierung, das durfte ich letztens schon berichten, hat einen Kostendämpfungspfad für 2010 von 200 Millionen € vorgesehen und mehr als 300 Millionen € erreicht. Bis 2013: 1,7 Milliarden € Kostendämpfung. Das ist nicht irgendetwas, denn Kostendämpfung heißt ja nicht, dass man Notwendiges wegstreicht, sondern dass man das Notwendige mit geringerem Aufwand erreicht in einem Bereich, in dem wahrlich die Kosten steigen, weil der Fortschritt – Forschung, Entwicklung im Pharmabereich – vieles an zusätzlichen Möglichkeiten, aber eben auch an zusätzlichen Kosten verursacht.
E-Government erfolgreich umgesetzt: Auch hier sehen Sie, dass es noch viel an Möglichkeiten, gerade im Bereich der EDV des Bundes, gibt, etwa das Zusammenziehen verschiedenster Einrichtungen, die durchaus mit einer gemeinsamen EDV das Auslangen finden können. Das klingt nicht so wahnsinnig spektakulär, ist aber, rechnet man die Effizienzleistung und die Kostenersparnis genau durch, oft unter dem Strich eine höhere wirtschaftliche Leistung als jene, die in so manch bunter Überschrift angesprochen wird.
Die Deregulierung im Bereich der Gesetze generell: Hier haben die Bundesländer eine Initiative gestartet, uns Vorschläge übersandt. Wir haben die Vorschläge, die der Rechnungshof, die Länder oder überschneidende Materien betreffend, gemacht hat, an die Vertreter der Bundesländer gesandt, und wir gehen nun Punkt für Punkt, Bereich für Bereich durch, um festzustellen: Wo kann man – ohne Aufgabe der Qualität – Deregulierungen herbeiführen?
„Ohne Aufgabe der Qualität“ ist deshalb wichtig erwähnt zu werden, weil es natürlich im Umweltbereich, wenn Umweltstandards nicht zu verbessern wären, sondern wegfallen würden – sie fallen aber nicht weg –, leicht wäre, die eine oder andere Umweltverträglichkeitsprüfung oder das eine oder andere Verfahren wegzustreichen. Es geht aber darum, bei Aufrechterhaltung, ja sogar bei Verbesserung der Qualität jene Verfahren kürzer, straffer, besser zu gestalten, damit sie weniger Personalaufwand erfordern oder es für den Kunden, für den Staatsbürger, für den Betrieb, wer immer etwas von der öffentlichen Verwaltung braucht, möglich wird, mit geringeren Mitteln auszukommen.
Die Fragen 5 bis 7 betreffen das Pensionsrecht der Länder. Sie wissen, das unterliegt nicht der Vollziehung des Bundes. Hier gibt es noch einiges an Unterschieden zwischen den Ländern. Sie könnten da Ihre Parteifreunde in Kärnten befragen. Auch die sind davon betroffen.
Die Generaldirektoren der ÖBB und des ORF haben sehr deutlich ihre Reformschritte klargemacht. Auch jene Mittel, die wir gemeinsam für den ORF beschlossen haben, sind gebunden an konkrete Leistungen, die das Management gemeinsam mit dem Aufsichts-
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