Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 23

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nach wie vor von ihrer Familie getrennt abgeschoben werden. Sie treten die Rechte der Kinder in diesem Land mit Füßen – mit Füßen, und das muss ein Ende haben! (Beifall bei den Grünen.)

Die Liste der Verschärfungen in diesem Bereich in den letzten zehn Jahren ist unend­lich lang. Das Fremdenrecht, das Asylrecht und das humanitäre Bleiberecht müsste man hier mit der Scheibtruhe vorführen, mit all den Begleithandbüchern – das ist mittlerwei­le nicht einmal mehr zu tragen. Und es gibt keinen einzigen Experten in Österreich mehr, der mit Recht von sich behauptet, dass er dieses Gesetz durchblickt, diesen Wust von Verschärfungen, die ausschließlich aus politischen Emotionen heraus und nicht aus Vernunft zustande gekommen sind. Es gibt niemanden mehr, der diesen Wust durch­blickt und in irgendeiner Weise vernünftige Schlüsse daraus ziehen kann.

Wie kann es sein, dass Menschen und Familien, die nur einen einzigen Asylantrag stellen – nur einen einzigen Asylantrag –, trotzdem acht Jahre lang warten müssen? Nicht Folgeanträge und sonstige Dinge, wie Sie immer behaupten. Die stellen einen ein­zigen Asylantrag, und nach acht Jahren kommt dann der negative Bescheid, sofort das Land zu verlassen.

Ich kann Ihnen eine Liste von diesen Familien geben, die nur einen einzigen Asylan­trag gestellt haben und trotzdem warten, warten, warten und mittlerweile ihr halbes Le­ben hier verbracht haben. Da stimmt etwas bei den Grundlagen nicht mehr. Und kom­men Sie mir jetzt nicht mit irgendwelchen Geschichten, das sei ein Einzelfall oder die Gesetze seien ja ohnehin so super, nur der Vollzug sei schlecht. – Das ist das Lied, das im Moment die SPÖ singt. Das ist falsch!

Die Grundlagen stimmen nicht mehr. Wir brauchen hier eine Totalreform, die darauf ab­zielt, Kinder wieder in den Mittelpunkt unseres politischen Handelns zu rücken und ihre Rechte anzuerkennen. Und wir brauchen einen Stopp dieser unerträglichen Familien­abschiebungen. Das ist in Österreich nicht mehr erträglich. (Beifall bei den Grünen.)

Was sind Ihre Erfolge in diesem Bereich in den letzten zehn Jahren? – Die Fälle wer­den immer schrecklicher. Da gibt es die gestrige Bekanntmachung in der Stadtzeitung „Falter“, dass ein fünf Monate alter Säugling, dessen Vater Österreicher ist, nach Tsche­chien abgeschoben wurde. Die Mutter kommt aus der Mongolei und kann nicht mit der Familie zusammen sein. Die Mutter und das Baby vom Vater zu trennen – welche Ge­setze machen denn solche Wahnsinnigkeiten möglich?!

Ist das der Alltagswahnsinn im Fremdenrecht, wo man einfach akzeptieren muss: Recht muss Recht bleiben? – So etwas kann man nicht mehr akzeptieren. Ein Säugling ge­hört zu seiner Familie; dazu gehören Vater und Mutter. Wenn es das Kind eines öster­reichischen Staatsbürgers ist, wie können Sie das erklären, dass dieses Baby nicht in Österreich aufwachsen darf? Erklären Sie mir das bitte einmal! Das können Sie nie­mandem erklären. Und das steht im vollkommenen Widerspruch zu jeglichen Vorgaben, die die Menschenrechtskonvention macht, vor allem auch die Kinderrechtskonvention.

Unternehmen wir eine gemeinsame Anstrengung, diese Kinderrechtskonvention jetzt tatsächlich auf eine Ebene zu heben, auf eine verfassungsrechtlich verbindliche Ebe­ne, sodass sie diesen Missstand, diesen unerträglichen Missstand in Österreich ab­schafft!

Ich weiß von den Verhandlungen. Wir haben das sehr genau beobachtet. Ihr Ressort und auch Sie als Person haben bei diesen Kinderrechtsverhandlungen sehr darauf ge­drängt, dass genau dieser Bereich, der Menschenrechts-, Fremdenrechts-, Asylbereich damit nicht abgedeckt ist, dass es einen Gesetzesvorbehalt gibt, dass diese Rechte dann genau für Menschen, die nicht den österreichischen Reisepass haben, für Kinder, die zwar hier leben, aber nicht den österreichischen Reisepass haben, nicht gelten. Das


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