Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 25

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gung kümmern. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wir reden über Schulkinder heute!) 460 000 Menschen wählen diesen legalen Weg – und das ist gut so. Sie tragen auch zu unserer Lebensqualität bei, sie werden wir auch in Zukunft brauchen. (Abg. Dr. Gla­wischnig-Piesczek: Deswegen schieben wir gut Integrierte ab!)

Die Ausländerbeschäftigung ist insbesondere für jene aus dem ehemaligen Jugosla­wien, unserem traditionellen Gastarbeiterland, der legale Weg, nach Österreich zu kom­men, und nicht, „Asyl“ zu sagen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Was ist mit der Ge­burt? Reicht das?)

Wenn aber jemand aus einem Krisengebiet kommt, aus einem Kriegsgebiet kommt, wenn er verfolgt ist, wenn er Gründe für Asyl anführen kann, dann ist das Asylsystem das richtige. Und unser Asylsystem, wie das Bundesasylamt die Verfahren abwickelt, wie rasch wir inzwischen mit dem Asylgerichtshof geworden sind, ist weltweit vorbild­lich für die neuen Fälle. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Zahlen sprechen Bände und sind der Beweis dafür: Unser Gesetz ist ein gutes Ge­setz. Der Druck hat nachgelassen. Es gibt nicht mehr so viele Fälle im Asylsystem, die dort eigentlich nicht hingehören, weil diese Menschen eben nur wirtschaftliche Motive haben oder das System anderweitig benutzt haben.

Und da nehme ich schon auch die Beratungsinfrastruktur in die Pflicht. (Beifall bei Ab­geordneten der FPÖ.) Frau Kollegin Glawischnig, es geht nicht an, in immer weitere Verfahren hineinzuberaten (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ich gebe Ihnen die Liste: ein einziger Asyl..., acht Jahre!), obwohl von vornherein feststeht, dass es aussichtslos ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Frau Glawischnig, zu diesen klaren Regeln im Asyl, zu diesem humanitären Auftrag, zu dem ich mich voll und ganz bekenne, gehört aber auch die europäische Solidarität, ge­hört das Dublin-Verfahren, gehören jene Verträge, zu denen sich alle europäischen Staaten verpflichtet haben: dass man dort sein Asylverfahren abwarten muss, wo man zuallererst „Asyl“ gesagt hat. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Von was reden Sie? Wir reden über Kinder!)

Es gibt kein Asylshopping in Europa. Man kann nicht in Polen, in Ungarn oder in Tsche­chien „Asyl“ sagen und dann draufkommen, dass es vielleicht doch in Österreich at­traktiver ist oder man, wenn es die Verfahren in Österreich nicht möglich machen, dann vielleicht doch noch nach Schweden fährt. Das wurde in Europa abgestellt.

Es gibt hier klare Regeln: Wer in einem europäischen Land erstmalig „Asyl“ gesagt hat, muss dort sein Verfahren abwickeln, auch wenn es eine Mutter mit einem Baby betrifft. (Abg. Dr. Pirklhuber: ... Unmenschlichkeit! Das ist unmenschlich, wie Sie argumentie­ren!) Wenn die Mutter in Tschechien um Asyl angesucht hat, muss sie auch dort ihr Verfahren abwickeln. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist zutiefst inhuman!)

Es ist nicht inhuman, Frau Glawischnig, wenn man dieser Dame samt ihrem Baby sagt, dass sie nach Prag fahren muss! (Rufe bei den Grünen: Natürlich!) Es ist nicht inhu­man, wenn man einer Mutter mit ihrem Kind sagt, sie hat in Ungarn um Asyl angesucht, sie soll nach Budapest fahren. (Ruf bei den Grünen: Schämen Sie sich!) Wir müssen diese klaren Regeln einhalten, sonst entsteht Willkür. Und für Willkür bin ich nicht zu ha­ben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Und daher, Frau Glawischnig, suggerieren Sie nicht den Menschen, es würde niemals mehr eine Mutter mit einem Kind in ein anderes Land fahren müssen! (Abg. Dr. Gla­wischnig-Piesczek: Ja, sicher!) Nein, Frau Glawischnig! Das ist eine Illusion. (Abg. Dr. Pirklhuber: Unmenschlich, wie Sie argumentieren!) Da machen Sie den Menschen falsche Hoffnung.

Wenn jemand in Polen um Asyl angesucht hat, wird es auch in Zukunft so sein, dass wir diese Familie nach Polen schicken müssen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass


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