Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 26

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europäische Verträge eingehalten werden, und wir müssen auch die europäische Soli­darität von allen Ländern einfordern. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich bin diejenige, die dafür zuständig ist, diese Gesetze zu vollziehen (Rufe bei den Grü­nen: Leider!), auch wenn sie schmerzhaft sind. Ich werde dafür Sorge tragen, dass wir diese Regeln auch einhalten (Abg. Dr. Pirklhuber: Unmenschliche Gesetze!), denn wir haben kein Chaos. Ganz im Gegenteil: Wir haben ein geordnetes Fremdenrecht (Abg. Dr. Pirklhuber: Ändern!), wir haben rasche Asylverfahren (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Von wegen!) und wir haben europäische Solidarität.

Jetzt komme ich zu den Altfällen, jetzt komme ich zu den langen Verfahrensdauern für die Altfälle. Mit der Gründung des Asylgerichtshofes haben wir dem Verwaltungsge­richtshof die neuen Fälle entzogen – Gott sei Dank! Alle Fälle, die jetzt in den Medien auftauchen, hat die lange Verfahrensdauer durch den Verwaltungsgerichtshof ver­schuldet. Und ich verwende dieses Wort bewusst: verschuldet! (Abg. Dr. Pirklhuber: Unglaublich!) Es ist für mich unverständlich, warum der Verwaltungsgerichtshof für eine simple, formale Entscheidung – nicht inhaltlich! –, ob Österreich oder Ungarn zu­ständig ist, vier Jahre Zeit hat. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Weil er heillos über­lastet ist!) Das Management dort beim Verwaltungsgerichtshof gehört überdacht. (Bei­fall bei der ÖVP.)

Der Verfassungsgerichtshof braucht dafür nur Tage, und beim Verfassungsgerichtshof sind auch Tausende Fälle anhängig. Sowohl der Asylgerichtshof als auch der Verfas­sungsgerichtshof haben ein gutes Fallmanagement. Der Verwaltungsgerichtshof hat überhaupt kein Fallmanagement. Und das muss überdacht werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Unglaublich!)

Und, Frau Glawischnig, ich bekenne mich voll und ganz zu dem Satz: Recht muss Recht bleiben! Und zwar nicht als Einbahnstraße. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pirklhu­ber: Sie vertreten Unrecht!)

Das heißt: Unser gutes Gesetz, das sehr viele humanitäre Aspekte mitberücksichtigt (Abg Dr. Pirklhuber: Ein schlechtes Gesetz!), unser gutes Gesetz gehört vollzogen, und zwar nicht nur streng, sondern auch human im Sinne des Gesetzes, wenn es für die Familien spricht. Durch dieses Hohe Haus – hiermit bedanke ich mich –, nämlich mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ, ist es möglich geworden, dass der humanitäre Aufenthalt in allen Verfahren zu prüfen ist. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Dass Sie das Wort überhaupt hinausbringen!) Da sind die gesetzlichen Vorschriften ganz klar geregelt.

Weil sich der Magistrat Steyr damit nicht auseinandergesetzt hat, habe ich diesen Be­scheid behoben (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Hören Sie auf, dieses Märchen zu erzählen!), weil ich selbstverständlich auch will, dass das Gesetz gesetzeskonform voll­zogen wird, wenn es für die Familien spricht. Wenn es für die Familien spricht, dann muss auch dafür Sorge getragen werden, dass es eine gesetzeskonforme Anwendung gibt. Und daher wird der Fall für die Zwillinge in Wien neu zu entscheiden sein.

Recht muss Recht bleiben – das ist nämlich keine Einbahnstraße. Das gilt sowohl pro als auch kontra. Für diese klare Linie stehe ich, und die werde ich nicht verlassen. Ich bin nämlich nicht für Willkür im Fremdenrecht zu haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Dann müssen Sie Tausende Fälle neu aufrollen!)

9.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gelangt Herr Klubvorsitzender Dr. Cap. – Bitte.

 


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