Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 27

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9.27.55

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, genau unsere Meinung: Recht muss Recht bleiben. Das ist richtig. Und daher schauen wir uns das Asylgesetz an, wo in § 10 klar steht, dass Ausweisungen dann unzulässig sind, wenn ei­ne Verletzung von Artikel 8 der Menschenrechtskonvention gegeben ist. (Abg. Dr. Pirkl­huber: Die ist gegeben!)

Wenn Sie sich den Artikel 8 genau ansehen, dann sehen Sie, dass da steht, dass Art und Dauer des bisherigen Aufenthalts, die Frage, ob der bisherige Aufenthalt rechtswidrig war, tatsächliches Bestehen eines Familienlebens, Schutzwürdigkeit des Privatlebens, Grad der Integration (Abg. Dr. Pirklhuber: Wird ja nicht wahrgenommen!), strafrechtliche Un­bescholtenheit et cetera zu berücksichtigen sind. In diesen beiden Fällen hätte auf die­sen Artikel 8 Menschenrechtskonvention Rücksicht genommen werden müssen. Das wurde in der Vollziehung nicht getan. Daher ist beides nicht rechtskonform und rechts­widrig. Das muss man einmal in aller Deutlichkeit sagen, wenn hier die Diskussion über Vollzug und die Gesetze geführt wird. – Punkt eins.

Punkt zwei: Das wird jetzt rückgängig gemacht, das ist auch richtig so. Aber, Frau Mi­nisterin, wenn Sie selbst sagen, es gibt jetzt noch Hunderte, ja Tausende Altfälle, ist die Frage: Wie geht man mit diesen Altfällen um? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Voll­kommen gleich gelagert: alle aufrollen!) – Nein, nein! Nicht vollkommen gleich gelagert, sondern auch hier gilt das Gesetz. Recht muss Recht bleiben. Auch hier gilt es.

Unter Anwendung dessen, was hier gilt: Wenn das aber nicht verstanden wird von den Sicherheitspolizeidirektionen, Frau Minister, dann hilft nur ein Erlass! Wir führen jetzt ei­ne Diskussion über die Erlässe. Sie sagen, es ist nicht notwendig. In dem Fall von Steyr muss es so gewesen sein, dass die Sicherheitspolizeidirektion im Mai schon eine Mei­nung vertreten hat, der dann Steyr beigetreten ist. Und daher ... (Bundesministerin Dr. Fekter: Nein! ... auseinandergesetzt mit dem Fall!) – Nein, das Problem liegt ... Wir haben das schon zu einem anderen Zeitpunkt an einem anderen Ort diskutiert.

Ich sage Ihnen: Mein letzter Informationsstand ist der, dass es hier zu Unrecht ein Zu­schieben in Richtung des Bürgermeisters von Steyr und des dortigen Magistrates gibt (Bundesministerin Dr. Fekter: Er hat es nicht einmal geprüft!), weil es bereits am 5. Mai 2010 seitens der Sicherheitspolizeidirektion einen Hinweis gegeben hat, dem sie beigetreten sind. Daher lassen wir nicht zu, dass der Bürgermeister und der Magistrat von Ihnen in dieser Form behandelt werden. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Sie wissen, dass es ein Mehrpunkteprogramm der Länder gibt – vor allem auch ausge­hend von Wien; Sie können das heute sogar im „Standard“ nachlesen –, wo wieder auf die Frage eines rechtsverbindlichen Erlasses Bezug genommen wird, und wo dann – das gilt vor allem für die Altfälle – geklärt ist, dass es rechtsverbindlich ist. Das, was ohnehin schon rechtsverbindlich ist, ist mit dem Erlass dann präzisiert und auch wirk­lich so im Vollzug. (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht um die Dauer des Aufenthaltes, die Schutzwürdigkeit des Privatlebens und da­rum, dass diese Familien mit den Kinder dann unter diese Rechtsklärung fallen, damit das von Fall zu Fall so beantwortet wird, dass es einen humanitären Aufenthalt gibt und nicht Familien auseinandergerissen werden und wir ein Bild von Unmenschlichkeit und Nichtberücksichtigung von menschenrechtlichen Grundsätzen in der nationalen und internationalen Öffentlichkeit abgeben. Das ist nicht akzeptabel. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: Verhaltener Applaus bei der SPÖ!) – Nein. Soll ich Ihnen etwas sa­gen? Da geht es um Grundrechte, und da ist dieser Zwischenruf nicht angebracht. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Wissen Sie, ich sage Ihnen etwas! Da können wir das gleich ausdiskutieren. Wir sagen auch, wir müssen diese Gesetze missbrauchsfest machen: ja!, aber entmenschlichen:


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