Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 28

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nein! Berücksichtigung der Grundgesetze und der Menschenrechte: ja! Wenn das auf dieser Basis passiert ...

Es ist gut, dass wir diese Diskussion jetzt führen, denn wenn jemandem nichts mehr ein­fällt, sagt er: Na ja, schuld sind die Gesetze! So als gäbe es keine Vollziehung. Es gibt eine Vollziehung! Es sind Beamte. Es gibt hier eine politische und eine Ressortverant­wortlichkeit. Da muss Klarheit herrschen. Und daher gibt es Gott sei Dank dieses Bun­desasylamt, das wir jetzt beschlossen haben, wo dieses Durcheinander der Behör­den (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: ... für Fekter!), der Sicherheitspolizeidirektion beseitigt wird.

Dann braucht dieses Bundesasylamt aber einen Erlass, wo Klarheit herrscht, dass wir nicht jede Woche wieder hier stehen, weil wieder eine Familie möglicherweise ausein­andergerissen wird. Das ist nicht akzeptabel.

Wir werden alles dafür unternehmen, damit dieses Bild in diesem Punkt ein anderes wird. Dazu können Sie, Frau Ministerin, einen Beitrag leisten! Ich sage Ihnen das auch in Ihrem eigenen Interesse. Es kann ja nicht in Ihrem Interesse sein, dass Sie da tag­täglich im Mittelpunkt der Kritik stehen. Es ist die Vollziehung, die geändert gehört. Das ist ein ganz wichtiger Grundsatz. (Beifall bei der SPÖ.)

9.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Kopf. – Bitte.

 


9.33.22

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Mei­ne Damen und Herren hier im Saal und auch an den Fernsehschirmen! Das Schicksal der Familie Komani, insbesondere die Bilder der Zwillinge Daniella und Dorentinya ha­ben uns alle berührt und betroffen gemacht. Dieses Schicksal wäre nicht nötig gewe­sen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Ja richtig!) Schuld daran, dass es dazu kommen konnte, ist aber nicht die Rechtslage bei uns im Land, sondern schuld daran ist, dass eine sehr humanitär ausgerichtete Rechtslage nicht angewandt wurde. (Abg. Öllinger: Na, na, na! – Abg. Dr. Pirklhuber: Augen zu, Ohren zu ...!) Schuld ist mangelnde Sensibilität so mancher Behörden. Die 3 400 Fälle seit der letzten Änderung des Asylrechts, meine Damen und Herren, die 3 400 Fälle, in denen humanitäres Bleiberecht in der Zwi­schenzeit positiv angewandt wurde, sind doch der beste Beweis dafür, dass diese Ge­setzeslage für jene, die sie brauchen, wirkt. Wenn man sie aber vonseiten einzelner Behörden nicht anwendet, dann ist selbst das beste Gesetz nicht in der Lage, mensch­lich zu wirken. (Beifall bei der ÖVP.)

Asyl ist ein Menschenrecht, das wir sehr hochhalten wollen und müssen. Österreich ist natürlich auch aufgrund seines Wohlstandes, seiner Lebensumstände ein attraktives Zielland für Asylwerber, aber auch für Menschen, die aus anderen Gründen – nicht weil sie zu Hause verfolgt werden, sondern weil es ihnen zu Hause wirtschaftlich schlecht geht und sie sich hier ein besseres Leben erhoffen, was menschlich verständlich ist – zu uns kommen. Das macht natürlich dieses Land sehr attraktiv auch für Menschen, die aus anderen Motiven herkommen.

Erinnern wir uns zurück! 40 000 Asylwerber jedes Jahr, ein Asylstrom, den Österreich nicht mehr imstande war zu bewältigen – noch vor wenigen Jahren. Unsere Betreu­ungsinfrastruktur war überfordert, die Verfahrensdauern von sechs, sieben Jahren wa­ren völlig inakzeptabel. Diese resultieren aus dieser damaligen Offenheit unseres Sys­tems, auch unserer Rechtslage – einladend für alle, hierher zu kommen. Das war inak­zeptabel für die Betroffenen, überhaupt keine Frage.

Es war natürlich dringend notwendig, einmal rechtlich sauberer zwischen Asyl und Zu­wanderung aus wirtschaftlichen Gründen zu trennen. Und, meine Damen und Herren,


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