Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 34

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Regelungen im Asyl- und im Fremdenrecht sind besonders sensibel, weil sie mensch­liche Schicksale betreffen. Asylgründe sind oft für uns Österreicherinnen und Österrei­cher nicht vorstellbar. Daher tragen wir ein Höchstmaß an Verantwortung, und der poli­tische Populismus in dieser Angelegenheit und vor allen Dingen auf dem Rücken der Menschen, die es betrifft, ist unangebracht und verwerflich. – Zitatende.

Das kann ich unterstreichen. (Beifall bei der SPÖ.)

Asyl und fremdenrechtliche Fragen sind trotzdem voneinander zu unterscheiden. Asyl ist eine völkerrechtliche Verpflichtung, und sowohl die Gesetzgebung als auch die Voll­ziehung sehen sich immer vor der Notwendigkeit, Konfliktsituationen zu lösen. Auch die zuständigen Organe, die mit diesen menschlichen Tragödien konfrontiert sind – das sind auch die Polizistinnen und Polizisten, die ihren Auftrag durchzuführen haben –, sind Familienmenschen, auch sie haben Kinder und ihnen geht das wirklich ganz mas­siv nahe. Das sind für mich die Letzten, die in diesem Prozess überbleiben dürfen, Frau Ministerin. Die Verantwortung gehört schon zu Ihnen. Die starke Resonanz in der Öffentlichkeit hat das gezeigt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube, dass wir uns einig sind, dass Asyl ein Menschenrecht ist, das wir auch wei­ter achten müssen und das zu garantieren wir auch verpflichtet sind, und dass wir eine Verkürzung der Verfahren brauchen. Seit der Schaffung des Asylgerichtshofes, der ja mit 1. Juli 2008 seine Arbeit aufgenommen hat, ist die Bearbeitungszeit der Fälle schon auf sechs Monate gesunken. Nichtsdestotrotz haben wir als Österreicher im europäi­schen Konsens aber auch diese Dublin-Verpflichtung zu erfüllen, wodurch bereits die Möglichkeit besteht, diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen zu treffen, damit Rechtssicherheit gegeben ist.

Dass es Probleme gegeben hat, sieht man daran, dass wir ja damals diesen humanitä­ren Aufenthalt für diese sogenannten Altfälle geschaffen haben, und die Summe des­sen, was da schon erledigt wurde, zeigt ja, dass es auch wirkt.

Jetzt möchte ich ganz kurz zu den beiden Fällen kommen, zu den Armenierinnen, zur 58-jährigen Mutter und ihrer 14-jährigen Tochter, die von der Schule abgeholt hätte wer­den sollen. Was ist da passiert?

Im Februar 2006 sind sie über Ungarn nach Österreich gekommen. Im März bereits wurde der Asylantrag zurückgewiesen, weil es ein Dublin-Verfahren war. Das Beru­fungsverfahren beim Bundesasylsenat wurde abgewiesen, und es kam zur Beschwer­de beim Verwaltungsgerichtshof. Und das ist eine Unmöglichkeit, dass man dort für et­was, das wirklich nur eine Formsache ist – und da bin ich auch bei Ihnen –, vier Jahre für eine Entscheidung braucht. Die beiden Frauen waren hier vier Jahre lang gut inte­griert, die eine hat gearbeitet, die andere ist zur Schule gegangen sind. Frau Bundes­ministerin, das kann nicht sein, das darf nicht sein, und das gehört auf alle Fälle geän­dert.

Wir müssen uns aber immer bewusst sein, dass jede einzelne Entscheidung, die in die­sem Bereich getroffen wird, eine Entscheidung ist, die Menschenschicksale betrifft, und es entspricht nicht der Tatsache, dass wir uns in schwierigen Fällen zwischen der rechtlichen Norm oder der humanitären Lösung entscheiden können; wir müssen bei­des ins Boot nehmen.

Meiner Meinung nach, Frau Bundesministerin, hätte der Fall Komani in der Form nicht passieren dürfen. Meiner Meinung nach spricht genau der § 10 Art. 2 des Asylgesetzes dafür, warum sie nicht abgeschoben hätten werden dürfen. Und jetzt auch noch die Schuldzuweisung an den Bürgermeister weiterzugeben, das finde ich wirklich beschä­mend, denn ich habe den Nachweis darüber, dass es eine Befürwortung gegeben hat, dass die Familie Komani ganz einfach dableiben kann. Das ist etwas, was bei Ihnen im Resort bleibt, Frau Ministerin.

 


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