Wir sind uns sicherlich einig – und da haben Sie ja auch schon einen Vorstoß gemacht –, dass eine große Sensibilität der Behörden da sein muss. Es gehört der Menschenrechtsbeirat im Vorfeld einbezogen, es gehören Ärzte und Psychologen bei solchen Fällen stärker einbezogen. Es soll die Ausbildung der Beamten, die dafür zuständig sind, wesentlich besser sein. Sie sollen Zivilbekleidung und keine nach außen hin sichtbaren Waffen tragen, und es soll – ganz, ganz wichtig – ganz einfach eine Koordinierungsstelle und eine Ombudsstelle geben.
In diesen vielen Fällen gibt es eine Bandbreite von sinnvollen und humanen, aber dennoch rechtsstaatlichen Möglichkeiten, und wir haben die Verpflichtung, rechtsstaatlich zu handeln. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Mein Abschlusssatz: Ja, ich stehe dazu, Kinder gehören nicht ins Gefängnis – und wir werden mit dem Koalitionspartner erneut in Verhandlungen treten, damit die Kinderrechte in die österreichische Verfassung aufgenommen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
10.00
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Steibl zu Wort. – Bitte.
10.00
Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Eingangs möchte ich einige Sätze zu den Ausführungen von Frau Kollegin Glawischnig sagen, die den weiteren Verlauf der Sitzung aber offensichtlich nicht mehr so ernst nimmt, denn sie ist nicht anwesend. (Abg. Grillitsch: Es ist ihr nicht mehr wichtig! Die fehlt die meiste Zeit, die Frau Glawischnig!)
Frau Glawischnig hat davon gesprochen, dass wir Kinderrechte mit den Füßen treten. – Ich kann nur antworten: Für die ÖVP besteht absolut kein Zweifel daran, dass die Rechte der Kinder in der österreichischen Bundesverfassung verankert gehören. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Mag. Schwentner.)
Sie von der Opposition – auch Sie von den Grünen! – haben nicht mitgestimmt! (Ruf bei den Grünen: Wir wissen, warum!) Wir verhandeln. Wir sind uns mit unserem Regierungspartner seit einem Jahr einig und wollen das hier beschließen, aber Sie verhindern das. Jetzt sagen auch NGOs: Ja, Kinderrechte in die Verfassung! – Aber vielleicht sind das nicht die richtigen NGOs, und vielleicht wollen Sie noch weitere Maßnahmen verankert haben, um das hinauszuzögern.
Ja, auch wir von der ÖVP sind der Meinung, Kinder gehören nicht ins Gefängnis. Selbstverständlich weiß das auch Frau Bundesministerin Fekter, und auch sie hat das gesagt und auch so gehandelt. Auch der Leitgedanke der neuen Chefin der Fremdenpolizei, Frau Jelinek, ist – vielleicht haben Sie das verfolgt –: Wertschätzung und Respekt allen gegenüber. – Dieser Leitsatz ist nur zu unterstreichen und gilt eigentlich für alle handelnden Personen.
Festzuhalten ist aber auch, dass die gesetzlichen Grundlagen in Ordnung sind, wie heute schon erwähnt wurde. Wir haben klare Regeln, die sich bewährt haben. Angesetzt werden muss jedoch beim Vollzug. – Dieser muss besser werden. Ein professionelles Vorgehen gepaart mit der nötigen Sensibilität ist ein Muss. Das haben gerade die Ereignisse der letzten Tagen und Wochen gezeigt, und das weiß auch unsere Frau Innenministerin. Es geht um schnelles, professionelles Handeln, und sie hat die richtigen Maßnahmen gesetzt.
Da aber Zweifel daran aufgetaucht sind, dass die vom Magistrat Steyr durchzuführende Prüfung korrekt war, möchte ich in Richtung der Abgeordneten Cap und Vilimsky Folgendes sagen: Der Bescheid des Bürgermeisters von Steyr war – ganz konkret – mangelhaft. (Abg. Dr. Pirklhuber: ... ist gültig!)
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