Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 36

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Der bloße Verweis auf eine Stellungnahme der Sicherheitsdirektion Oberösterreich ist gemäß § 44b Abs. 1, letzter Halbsatz, zu wenig. Der Bürgermeister muss selbst wer­ten, das ist auch gesetzlich verankert. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Stadler: Damit können Sie 80 Prozent aller Baubescheide aufheben! Genau so schauen alle Baube­scheide aus!) Sie können sich selbst zu Wort melden.

Ein weiterer Punkt, den ich herausgreifen möchte: Das, was Bundesministerin Maria Fekter in die Wege geleitet hat, nämlich die spezielle Infrastruktur zur familiengerech­ten gemeinsamen Unterbringung, wird in Kürze geschaffen, zum Beispiel mit betreu­tem Wohnen. Die notwendigen Raumressourcen werden vom Bundesministerium für Inneres bereitgestellt.

Da machen es sich manche schon sehr einfach – meiner Meinung nach zu einfach –, indem sie sich einfach an unserer Innenministerin abputzen, auf gut Steirisch gesagt, und ihr alles zuschieben. (Die Abgeordneten Mag. Korun und Vilimsky: Sie putzt sich ab!) Da kann man leider auch den Verwaltungsgerichtshof nicht ausnehmen, der sich eigentlich selbst ins Visier nehmen sollte, denn für formale Entscheidungen darf man meiner Meinung nach nicht so lange brauchen.

Sich einfach immer abzuputzen, das wird wohl in Zukunft nicht gehen. Wir sind der Meinung, dass wir alle Verantwortung tragen und – genau so, wie die neue Fremden­polizei-Chefin es gesagt hat – allen Menschen Respekt und Wertschätzung entgegen­bringen sollten.

Abschließend möchte ich sagen: Wer Schutz und Hilfe braucht, dem wird in Österreich geholfen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Ha, ha, ha!) Unsere Frau Bundesministerin hat in einer schwierigen Zeit und in einer schwierigen Situation so gehandelt, wie es sich gehört. (Beifall bei der ÖVP.)

10.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Ro­senkranz. – Bitte.

 


10.04.46

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Der Titel dieser Aktuellen Stunde heißt „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“, und ich habe gedacht, wir diskutieren jetzt über den § 74 des Strafvollzugsgesetzes, in dem geregelt ist, dass straffällige verurteilte Mütter ihre Kinder bis zu deren drittem Lebens­jahr bei sich im Gefängnis behalten dürfen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe mir gedacht, es geht vielleicht darum, dass jugendliche Rechtsbrecher ab 14, 15, 16 Jahren nicht mehr in ein Jugendgefängnis kommen dürfen.

Ich habe mir gedacht, das man vielleicht Eltern, die straffällig geworden sind, nicht mehr einsperren wird dürfen, weil sie Kinder zuhause haben. – Nein, diese Debatte gibt es hier offensichtlich nicht, weil diese Errungenschaften – Kinder im Gefängnis – offensichtlich auch als gut angesehen werden. Letztlich kann man von einer Partei, deren Bundes­vorsitzende Glawischnig vor Kurzem ja nichts anderes verlangt hat, als Kinder ab dem zweiten Lebensjahr den Eltern mittels Zwangskindergarten wegzunehmen, nichts an­deres erwarten. (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht heute offensichtlich um eine Beschau von Einzelfällen, die in Österreich gut oder schlecht gelaufen sind. Ich kenne die diversen Verwaltungsakte nicht und kann daher dazu überhaupt nichts sagen, weil ich ein Aktenwissen, das sich nur auf Medien­berichte zurückführen lässt, für durchaus mangelhaft halte.

Aber wenn Sie schon Einzelfälle diskutieren wollen, dann werden wir in Zukunft auch jeden einzelnen Fall der österreichischen MindestpensionistInnen diskutieren, die sich im Winter die Heizkosten nicht leisten können. Wir werden über Mütter mit Kindern spre-


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