erstattung über den Antrag 461/A der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Rechnungshofgesetz geändert werden, eine Frist bis 15. November 2010 zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.
Die Abstimmung über diesen Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.
Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 928/A(E) betreffend: „6 aus 45“ ist zu wenig – alle Kinderrechte in die Verfassung, eine Frist bis 15. November 2010 zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 5 und 6, 7 und 8 sowie 10 und 11 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 126 Minuten, FPÖ 113 Minuten, Grüne 99 Minuten sowie BZÖ 95 Minuten.
Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF im Anschluss an die Aktuelle Stunde von 10.25 Uhr bis 13.00 Uhr wurde folgende Redeordnung vereinbart: Erklärung des Bundesministers für Finanzen: 24 Minuten, eine Redner-/ Rednerinnenrunde mit je 10 Minuten und drei weitere Runden mit je 5 Minuten, also insgesamt 149 Minuten.
Die erste Redner-/Rednerinnenrunde wird in der Reihenfolge FPÖ, SPÖ, Grüne, ÖVP und BZÖ abgewickelt, die weiteren Runden nach Fraktionsgröße.
Der vorsitzführende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die verbleibende Restzeit für die fünf Fraktionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.
Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden erst nach der Fernsehzeit aufgerufen.
Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
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