Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 61

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Begründung

Gemäß Art. 51 Abs. 3 B-VG hat die Bundesregierung dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor Beginn des Finanzjahres vorzulegen. Wörtlich heißt es dazu in der Verfassung: „Die Bundesregierung hat dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor Beginn jenes Finanzjahres vorzule­gen, für das ein Bundesfinanzgesetz beschlossen werden soll.“ Um diese Frist einhal­ten zu können, wurden im einvernehmlich festgelegten Arbeitsplan des Nationalrates entsprechende Sitzungen des Plenums vorgesehen. Die Budgetrede sollte demnach am 20. Oktober 2010 stattfinden.

Ungeachtet dessen haben der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen der Präsidentin des Nationalrates mit Schreiben vom 29. Juni 2010 mitgeteilt, dass „...wir den in Art. 51 Abs. 3 B-VG vorgesehenen Termin zur Vorlage des Entwurfes ei­nes Bundesfinanzgesetzes 2011 nicht einhalten werden können“.

Alle führenden Verfassungsexperten beurteilen diese Vorgehensweise als klar verfas­sungswidrig. Theo Öhlinger spricht von einer „Missachtung des Parlaments“. Bernd-Christian Funk weist darauf hin, dass „eine Vorlage im Dezember nicht den Ordnungs­vorschriften der Verfassung entspricht“ und Heinz Mayer unterstreicht, dass die Ver­pflichtung der Regierung, das Budget zehn Wochen vor Beginn des betroffenen Fi­nanzjahres vorzulegen, „klar und deutlich“ ist. Auch der Präsident des Verfassungsge­richtshofes, Gerhart Holzinger, stellt klar, dass die rechtliche Regelung des Art. 51 Abs. 3 BVG „völlig klar und eindeutig“ ist. Gleichzeitig konzediert die Nationalratspräsi­dentin, „dass die verzögerte Budgetvorlage gemäß einem Gutachten des Legislativ­dienstes einer Nicht-Einhaltung der Verfassung entspreche: Das steht außer Streit“.

Vor diesem Hintergrund hat schließlich Bundespräsident Fischer die Bundesregierung aufgefordert, das Budget 2011 pünktlich vorzulegen: „Bei dieser Bestimmung handelt es sich um keine Ermessensentscheidung.“

Ein Entschließungsantrag, der die Bundesregierung simpel zur „Einhaltung der Verfas­sung“ aufforderte, wurde am 25.8.2010 bei der Sondersitzung des Nationalrates betref­fend die verspätete Budgetvorlage von den beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP abgelehnt.

Stattdessen erklärte der Bundesminister für Finanzen in dieser Sondersitzung, dass er die Fülle der 190 Fragen nicht beantworten könne. Mit dieser Nicht-Beantwortung setz­te Finanzminister Pröll seinen respektlosen Umgang mit dem Parlament fort. Die schrift­liche Beantwortung der Dringlichen Anfrage, die am 9.9.2010 einging, erschöpfte sich weitestgehend in prosaischen Pirouetten zu vergangenen Maßnahmen der Bundesre­gierung. Ein ähnliches Bild ergab sich bei der an alle MinisterInnen gerichteten Serien­anfrage zu den „geplanten drastischen Kürzungen nach den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark“. Mit akkordierten Nicht-Antworten wurde jegliche Auskunft über bevorstehende Kürzungen nach den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark ver­mieden. Auch bei der dringlichen Anfrage der Grünen am 22.09.2010 verweigerte Fi­nanzminister Pröll mit dem Hinweis auf die schwierige wirtschaftliche Lage jegliche Aufklärung zum bevorstehenden Budget. Diese bewusste WählerInnentäuschung und Verschleierungstaktik durch Regierung wurde aber von den WählerInnen durchschaut. Die Wahlergebnisse der Regierungsparteien in der Steiermark und in Wien sind der Beleg dafür, dass ein wahltaktisch motivierter Verfassungsbruch von den WählerInnen nicht gerade goutiert wurde.

Klar ist jedenfalls, dass die Regierung bei Schulen und Universitäten kürzen will. Die Kürzungen betragen 2011 insgesamt 162 Millionen Euro (Schulen 112, Unis 50 Mio.). Das entsprechende Bundesfinanzrahmengesetz wurde am 19.5.2010 mit den Stimmen


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