Begründung
Gemäß Art. 51 Abs. 3 B-VG hat die Bundesregierung dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor Beginn des Finanzjahres vorzulegen. Wörtlich heißt es dazu in der Verfassung: „Die Bundesregierung hat dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor Beginn jenes Finanzjahres vorzulegen, für das ein Bundesfinanzgesetz beschlossen werden soll.“ Um diese Frist einhalten zu können, wurden im einvernehmlich festgelegten Arbeitsplan des Nationalrates entsprechende Sitzungen des Plenums vorgesehen. Die Budgetrede sollte demnach am 20. Oktober 2010 stattfinden.
Ungeachtet dessen haben der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen der Präsidentin des Nationalrates mit Schreiben vom 29. Juni 2010 mitgeteilt, dass „...wir den in Art. 51 Abs. 3 B-VG vorgesehenen Termin zur Vorlage des Entwurfes eines Bundesfinanzgesetzes 2011 nicht einhalten werden können“.
Alle führenden Verfassungsexperten beurteilen diese Vorgehensweise als klar verfassungswidrig. Theo Öhlinger spricht von einer „Missachtung des Parlaments“. Bernd-Christian Funk weist darauf hin, dass „eine Vorlage im Dezember nicht den Ordnungsvorschriften der Verfassung entspricht“ und Heinz Mayer unterstreicht, dass die Verpflichtung der Regierung, das Budget zehn Wochen vor Beginn des betroffenen Finanzjahres vorzulegen, „klar und deutlich“ ist. Auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, stellt klar, dass die rechtliche Regelung des Art. 51 Abs. 3 BVG „völlig klar und eindeutig“ ist. Gleichzeitig konzediert die Nationalratspräsidentin, „dass die verzögerte Budgetvorlage gemäß einem Gutachten des Legislativdienstes einer Nicht-Einhaltung der Verfassung entspreche: Das steht außer Streit“.
Vor diesem Hintergrund hat schließlich Bundespräsident Fischer die Bundesregierung aufgefordert, das Budget 2011 pünktlich vorzulegen: „Bei dieser Bestimmung handelt es sich um keine Ermessensentscheidung.“
Ein Entschließungsantrag, der die Bundesregierung simpel zur „Einhaltung der Verfassung“ aufforderte, wurde am 25.8.2010 bei der Sondersitzung des Nationalrates betreffend die verspätete Budgetvorlage von den beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP abgelehnt.
Stattdessen erklärte der Bundesminister für Finanzen in dieser Sondersitzung, dass er die Fülle der 190 Fragen nicht beantworten könne. Mit dieser Nicht-Beantwortung setzte Finanzminister Pröll seinen respektlosen Umgang mit dem Parlament fort. Die schriftliche Beantwortung der Dringlichen Anfrage, die am 9.9.2010 einging, erschöpfte sich weitestgehend in prosaischen Pirouetten zu vergangenen Maßnahmen der Bundesregierung. Ein ähnliches Bild ergab sich bei der an alle MinisterInnen gerichteten Serienanfrage zu den „geplanten drastischen Kürzungen nach den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark“. Mit akkordierten Nicht-Antworten wurde jegliche Auskunft über bevorstehende Kürzungen nach den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark vermieden. Auch bei der dringlichen Anfrage der Grünen am 22.09.2010 verweigerte Finanzminister Pröll mit dem Hinweis auf die schwierige wirtschaftliche Lage jegliche Aufklärung zum bevorstehenden Budget. Diese bewusste WählerInnentäuschung und Verschleierungstaktik durch Regierung wurde aber von den WählerInnen durchschaut. Die Wahlergebnisse der Regierungsparteien in der Steiermark und in Wien sind der Beleg dafür, dass ein wahltaktisch motivierter Verfassungsbruch von den WählerInnen nicht gerade goutiert wurde.
Klar ist jedenfalls, dass die Regierung bei Schulen und Universitäten kürzen will. Die Kürzungen betragen 2011 insgesamt 162 Millionen Euro (Schulen 112, Unis 50 Mio.). Das entsprechende Bundesfinanzrahmengesetz wurde am 19.5.2010 mit den Stimmen
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