Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 118

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im Sinne der Krisenbekämpfung keinen Schritt weitergebracht. Auch darin sind wir uns ja einig.

Eine Konsolidierung, um – auch das stellen Sie richtigerweise fest, Herr Kollege Grad­auer – die Handlungsfähigkeit des Staates zur Bewältigung künftiger Krisen zu gewähr­leisten, muss konsequent und richtig durchgesetzt werden. Und da gibt es eben diesen Mix, auf den sich die Bundesregierung geeinigt hat: 40 Prozent einnahmenseitig, 60 Pro­zent ausgabenseitig. Allerdings bin ich nicht ganz der Meinung des Herrn Finanzminis­ters, wenn er meint, dass der Bundeskanzler da etwas falsch einschätze, dass es nicht um die Frage der sozialen Gerechtigkeit gehe, sondern darum, Österreich wieder ins Lot bringen.

Ich meine, wenn wir das Budget nachhaltig sanieren wollen, dann ist die soziale Aus­gewogenheit, die soziale Gerechtigkeit eine Conditio sine qua non; ohne soziale Ge­rechtigkeit wird es nicht gehen.

Da hier immer wieder die Abgabenquote angesprochen wird: Bei der Debatte über das neue Haushaltsrecht nannten Sie, und zwar am 6. Dezember 2007, einige Staaten; so zum Beispiel Dänemark, Schweden und Finnland. Schweden hat eine Abgabenquote von 47,1 Prozent, Finnland von 43,2 Prozent und Dänemark von 48,2 Prozent. Das sind die Staaten, die positiv budgetieren.

Ich vertrete jedoch die Auffassung, dass die Prozentzahl der Abgabenquote alleine nicht viel aussagt. Es geht vielmehr darum, was mit dem Geld gemacht wird. Das ist, wie ich meine, viel wichtiger.

Schuldenbremse ist keine neue Idee; wir haben von den Beispielen Schweiz und Deutschland schon gehört. Wenn wir aber die Einnahmen erhöhen müssen, dann müs­sen wir uns auch über die Struktur der Besteuerung Gedanken machen.

Wenn man sich die Kapitalbesteuerung EU-weit anschaut, sieht man: Diese liegt bei 26 Prozent; die Besteuerung auf Arbeit hingegen bei 34 Prozent. – Auch das sollte uns zu denken geben.

Zudem ist ja eine Schuldenbremse nicht das Allheilmittel. Das zeigen auch die Schul­denzahlen der Länder, die eine solche Schuldenbremse bereits eingesetzt haben. Da geht es nur um eine Obergrenze – und nicht um eine langfristige Budgetqualität. Auch das wird übrigens am Schweizer Modell kritisiert.

Wir in Österreich haben das bessere System, und das Bundeshaushaltsrecht – dieses wurde einstimmig am 6. Dezember 2007 beschlossen – war kein Nikolaus-Geschenk, sondern eine notwendige Maßnahme. Ich denke, es ist höchste Zeit, dass sich die Bun­desländer entschließen, dieses Haushaltsrecht zu übernehmen.

Daher werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen – und da bin ich ganz beim Kollegen Stummvoll –, weil wir uns nicht für die zweitbeste, sondern für die beste Alternative ent­scheiden, und das ist eben unser Haushaltsrecht. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

14.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.37.43

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Nur zur Aufklärung beziehungsweise auch für das Stenographische Protokoll, da­mit nicht der Eindruck entsteht, dass die Abgeordneten hier von völlig verschiedenen Din­gen reden und es nicht einmal merken:

Es wird dem Kollegen Gradauer kontinuierlich weiszumachen versucht, das sei ohne­hin fast das Gleiche, aber doch etwas Besseres als das andere. Ich stimme dem Vor-


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