Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 119

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schlag des Kollegen Gradauer auch nicht zu; damit werden wir also dem Ausschuss­bericht zustimmen. Dem Kollegen Gradauer muss aber belassen bleiben, darzustellen, dass das etwas anderes ist.

Was ist also der Unterschied? – Eine Schuldenbremse, wie dies Kollege Gradauer in seinem Antrag vorschlägt, eben mit 0,35 Prozent – ist an sich wurscht, wie groß, aber in diesem Fall eben so groß –, ist sozusagen der Deckel, der sich ergibt. Das ist relativ, gemessen an den sonstigen Budgetzahlen, aber es ist dann fix vorgegeben, während die vierjährige Finanzvorschau letztlich im Obliegen des Nationalrates liegt – das ist ja ein Beschluss hier –, in der Regel aufgrund eines Vorschlags der Bundesregierung. Und da können natürlich ganz andere Ausgabenobergrenzen festgesetzt werden, die ganz an­dere Neuverschuldungen erzeugen: einmal wenig, einmal viel; jedenfalls ist das möglich. Mit Gradauers Vorschlag wäre das eben nicht möglich – und das ist doch ein Riesen­unterschied.

Wir können uns doch nicht hier herstellen und auch noch via Stenographisches Proto­koll beweisen, dass wir nicht einmal verstehen, wovon wir reden. Das kann es doch nicht sein! Ich sage Ihnen jedenfalls, dass diese Schuldenbremse aus meiner und aus unserer Sicht nicht so gescheit ist. Das schaut besser aus, als es tatsächlich ist. Das wäre gut für die Bundesländer, gut für die Gemeinden – da gibt es so etwas Ähnliches, fast auf Nulllinie –, aber bei der Bundespolitik ist es nicht so gescheit, weil wir uns in ei­nem solchen Falle eines wirtschaftspolitischen Instruments berauben würden.

Denken Sie nur an die Jahre 2008, 2009, allenfalls auch 2010: voller Einschlag der Fi­nanzkrise auf die Realwirtschaft. Da ist es doch gut, wenn man budgetär gegensteuern kann. Da wären diese höchstens 0,35 Prozent keine gute Idee, denn um gegenzusteu­ern zu können, müssen die Ausgaben ja wohl steigen. Und wenn man das Gleiche über neue Steuern wieder hereinnimmt, damit das wirklich dort zu liegen kommt, würde man auch dämpfende Effekte auf die Konjunktur erzeugen. Und das ist natürlich nicht ge­wünscht.

Jetzt könnte man sagen, auch für die Schuldenbremse könne es Ausnahmen geben – das ist ja auch so, soweit ich weiß, in der deutschen Verfassung –, aber dann kommt man oh­nehin wieder zur Aufweichung. Dann wird es wieder politisch interpretierbar.

Aber ich anerkenne das Anliegen, und ich würde das vor allem transponieren auf die Bundesländer, weil dort ja tatsächlich die Situation so ist, dass sie für die Einnahmen nicht verantwortlich zeichnen wollen – oder müssen. Dort ist eigentlich die Möglichkeit für den Bund – für uns – dadurch gegeben, dass wir dort einen Deckel drauflegen, denn dann können wir wenigstens sicher sein, dass das, was wir in den innerösterreichischen Sta­bilitätspakt hineinschreiben, dort zumindest abgesichert ist – wenn wir so etwas hätten. Darüber kann man diskutieren.

Letztendlich wird es aber – wie bereits am Vormittag debattiert – davon abhängen, wie wirkungsvoll die Bundespolitik den Ländern gegenüber auftritt, um dort die Potenziale zu heben. Dabei wird es ohnehin – so oder so – Verhandlungsgeschick brauchen, und dann ist es eigentlich egal, ob das in einem Stabilitätspakt steht oder ob es ein solch fi­xes Deckelungsinstrument gibt. Wichtig wird sein, dass der Bund endlich einmal ge­schlossen und mutig auftritt. (Beifall bei den Grünen.)

14.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


14.41.26

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wie ich schon beim Thema Haushaltsrecht, beim Thema Bundes­rechnungsabschluss gesagt habe, ist Österreich besser durch die Krise gekommen als


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