Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 120

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andere Länder in Europa. Ich denke auch, dass dieses neue Haushaltsrecht – und da­mit die Einführung dieser Ausgabenobergrenzen – ein gutes und richtiges Signal war und sich vor allem bewährt hat.

Wir haben im Jahr 2009 schon gesehen, dass diese Ausgabenobergrenzen zu Minder­ausgaben in der Höhe von 1 Milliarde € geführt haben, ein Instrument, das sich bestens bewährt hat, das an und für sich jetzt kein neues, zusätzliches Instrument braucht.

Herr Kollege Gradauer, Sie haben das im Ausschuss sehr ausführlich ausgeführt. Die Argumentation ist sicher auch schlüssig und nachvollziehbar in dieser Beziehung, aber ich denke, dass wir mit dem, was wir hier in Österreich und hier im Parlament einstim­mig beschlossen haben, das Auslangen finden. Kollege Stummvoll hat es schon erwähnt, dass wir hier in der Europäischen Gemeinschaft wieder federführend sind, und dass Ös­terreich eines der drei Länder ist, die dieses moderne Haushaltsrecht schon umgesetzt haben.

Wenn der verdiente Sektionschef Steger bis Mexiko reist, um dieses System vorzustel­len, und das dort auch seinen Niederschlag findet, so ist das, denke ich, der Beweis da­für, dass wir ein modernes System haben, das sich bestens bewährt. Ich glaube, man soll­te das so lassen.

Ich bin aber auch beim Kollegen Kogler – das habe ich auch vorhin schon gesagt –, dass wir hier mit den Bundesländern kooperieren müssen. Das wird die Kunst sein, dass wir mit Bund und Ländern gemeinsam diese Budgetherausforderung lösen. Dafür wünsche ich der Bundesregierung und uns allen viel Glück, denn ich glaube, dann haben wir ei­nen richtigen Weg gefunden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungs­punkt ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. 3 Minuten sind eingestellt. – Bitte.

 


14.43.31

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wir haben ja im Ausschuss bereits gründlich Gelegenheit gehabt, uns damit auseinan­derzusetzen. Ich möchte noch einen Aspekt hervorheben, weil er uns auch berührt in der europäischen Diskussion.

Warum ist unsere Regelung, die wir im Haushaltsrecht haben, intelligenter als eine star-
re Regel? Das Problem beginnt, wenn die Probleme beginnen. Wir haben heute eine Situation in Europa, in der wir eine starre Defizitgrenze haben, nämlich 3 Prozent. Wir hät­ten überhaupt kein Problem – nicht mit Griechenland, nicht mit Portugal, nicht mit Ita­lien, nicht mit Irland, mit gar nichts –, würden sich alle an den Stabilitätspakt halten.

Wenn man aber eine Regelung hat mit einer starren Grenze, wo die Mechanismen feh­len für den Umgang mit einer außergewöhnlichen Situation, dann sinkt die Disziplin stärker ab, als wenn man auch für diese Fälle sozusagen den Hochwasserschutz mit­denkt. Hier ist unsere Form mit einer Rahmengesetzgebung auf vier Jahre, mit einer verfassungsmäßigen Anordnung – das haben wir –, dass wir über den Konjunkturzyk­lus letztlich ein ausgeglichenes Ergebnis haben, die flexiblere und bessere Form. Wa­rum? – Weil sie ernster genommen wird.

Schauen wir uns den innerösterreichischen Stabilitätspakt an! Da haben wir vor der Krise optimistisch hineingeschrieben, dass die Bundesländer gar keine Schulden ma­chen dürfen. – Makulatur binnen kurzer Zeit. Aber ist der Ruf erst mal ruiniert, lebt sich’s völlig ungeniert. Wir haben heute große Mühe, unsere Bundesländer dazu zu bringen, uns wenigstens 0,6 Prozent zu liefern – an Defizit, bitte, nicht an Überschuss. Das heißt, wir sehen, dass starre Regeln schlechter sind als solche, die von vornherein Vorsorge treffen. Daher noch einmal mein Werben – Sie haben alle mitgewirkt, alle heutigen Op-


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