Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 128

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Ich möchte darauf hinweisen, dass im vergangenen Jahr sehr wohl sehr intensive Ver­handlungen stattgefunden haben, und zwar mit allen Fraktionen. Erinnern möchte ich beispielsweise an die Runde im Juli, wo wir uns zusammengesetzt haben – Verfassungs­sprecher, Rechnungshofsprecher und -sprecherinnen –, um weitere Schritte zu unterneh­men.

Dem Fristsetzungsantrag werden wir zustimmen, denn der Vorschlag seitens der Re­gierungsparteien liegt auf dem Tisch und die Verhandlungen werden das in der kom­menden Sitzung des Verfassungsausschusses, die im November stattfinden wird, si­cherlich weiterbringen.

Worum geht es? – Es ist so, dass der Rechnungshof auf Gemeinden einwirken kann, und zwar auf Ersuchen der Landesregierungen auch bei Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern, dass also auch diese geprüft werden können.

Zwei Mal im Jahr können auf Ersuchen der Landesregierungen die Landesrechnungs­höfe Gemeinden unter 10 000 Einwohnern und auch darunter prüfen, also eine sehr we­sentliche Neuerung.

Weiters ist die Vermeidung von Doppelprüfungen festgeschrieben, also dass es eine Ab­stimmung zwischen dem Bundesrechnungshof und den Landesrechungshöfen geben muss; ebenso festgeschrieben ist eine punktuelle Flexibilisierung der Gebarungsprüfung.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist nicht so, dass die Regierung geschlafen hätte, sondern im heurigen Frühjahr ist ja von Ihrer Seite eine Verfassungsblockade ausge­rufen worden. Es freut mich aber, dass jetzt frischer Wind weht – wahrscheinlich ist der Herbst immer mit sehr frischem Wind gesegnet – und wir jetzt einen Schritt weiterkom­men. (Abg. Neubauer: Wien-Wahl!)

Jedenfalls geht es auch darum, dass Effizienz in die Gemeindestuben einzieht und dass Landesrechnungshof und Bundesrechnungshof Einschau halten können. – Danke. (Bei­fall bei der SPÖ.)

15.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Molterer gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


15.12.56

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Meine Damen und Herren! Wir haben vor wenigen Minuten den Bundesrechnungsabschluss diskutiert. Die Ausführungen von RH-Präsident Moser sind ja noch, nehme ich an, allen im Ohr, dass es eben für die Frage der Staatsfinanzen und auch deren Sanierung eine gemeinschaftliche Verant­wortung gibt: des Bundes, der Bundesländer und auch der Gemeinden.

Die Gemeinden arbeiten in den wesentlichsten Bereichen und überwiegend ganz aus­gezeichnet. Das, was wir mit unserem Antrag, der im Ausschuss liegt, anregen, ist, dass wir die Prüfkompetenz des Rechnungshofes auf Gemeinden nicht nur bis 20 000 be­ziehungsweise über 20 000 Einwohner ausweiten, sondern auch auf Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern – und dass wir gleichzeitig sagen, dass der Bundesrech­nungshof auch die ausgegliederten Unternehmen der Gemeinden prüfen können soll, weil viele Gemeinden in die Ausgliederung gegangen sind und es massives professio­nelles Wissen erfordert, dass das gut funktioniert.

Mit einem Abänderungsantrag zu unserem eigenen Antrag stellen wir auch klar, dass Gemeindeverbände auch in Zukunft der Prüfung durch den Bundesrechnungshof un­terliegen.

Ich glaube daher, dass wir mit diesem Schritt eine wesentliche Verbesserung erzielen, die letztendlich auch im Interesse der Gemeinden liegt, weil diese Serviceaufgabe, die der Bundesrechnungshof damit auch wahrnimmt, ja auch den Gemeinden zugutekommt.

 


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