Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 129

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Das ist ein Vertrauensbeweis für die gute Arbeit, die die Bürgermeisterinnen und Bür­germeister leisten – und gleichzeitig durch eine Kontrolle ein besseres Service, und zwar im Sinne der Steuerinnenzahler und Steuerzahler, zu bieten.

Ja, wir werden diesem Fristsetzungsantrag zustimmen. Ich danke auch, dass in dieser Form das do ut des funktioniert. Wir stimmen also dem Fristsetzungsantrag zu und ha­ben damit gleichzeitig auch die Zusicherung, dass wir nun auch einen Schritt in Rich­tung Beschlussfassung weiterkommen. Das ist ein durchaus positives Signal, wie Par­lamentarismus funktionieren kann.

Und ich hoffe, dass dieses Signal der Zweidrittelmehrheit auch in wichtigen anderen Fra­gestellungen, die noch einer Lösung harren, nun zur Anwendung kommen kann: im Sin­ne eines gemeinsamen Fortschritts. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

15.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Zanger gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


15.15.09

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Schon geraume Zeit diskutieren wir über die Ausweitungsmöglichkeiten der Prüfkom­petenzen des Rechnungshofes, und wir haben auch diverseste Parameter besprochen – egal, ob es um die Zahl der Einwohner geht, auch welche budgetmäßigen Messgrößen es sein sollen, ob es Schuldenindikatoren sein sollen oder Ähnliches.

Finanzminister Pröll hat heute Vormittag davon gesprochen, im Sinne der Verwaltungs­reform wären schlanke Gesetze sinnvoll. – Ich meine, hier wäre die Möglichkeit gege­ben, ein wirklich schlankes Gesetz zu konstruieren, nämlich mit der Möglichkeit, dass der Bundesrechnungshof sämtliche Gemeinden prüfen können soll. Das wäre das Ein­fachste und auch das Sinnvollste, denn die Wahrheit ist: Über den Finanzausgleich werden selbst die kleinsten Gemeinden bedient. Finanzausgleich ist Bundesgeld. Und wenn Bundesgeld nach „unten“ geht, soll auch der Bund die Kontrollmöglichkeit haben. Somit ist mein Zugang derjenige, dass der Bundesrechnungshof auch diese Kompe­tenz haben sollte. (Beifall bei der FPÖ.)

Das wäre dann ein wirklich vernünftiges Gesetz, weil damit Vergleichsmöglichkeiten ge­geben wären. Man könnte sagen: Was funktioniert in einer Gemeinde, die größenmä­ßig ähnlich einer anderen ist, gut? Was funktioniert nicht so gut? Wo können andere Gemeinden voneinander lernen? Wo macht die eine etwas gut, die andere etwas weni­ger gut?

Ich glaube, gerade in einer Krisensituation, in der wir uns jetzt befinden – auch Fragen wie: wie geht es weiter?; die Gemeinden jammern alle; viele sind ausschließlich von den Ertragsanteilen des Bundes abhängig; das sind vor allem die Siedlungsgemeinden, die sehr wenig an Kommunalsteuer einheben können, weil sie eben keine Firmen ansässig haben –, wären wir wirklich gut bedient, wenn der Rechnungshof auch als Beratungs­dienstleister fungieren könnte.

Es geht ja nicht darum, zu sagen, hier passiert etwas, hier wird etwas schlecht gemacht, es gibt Probleme, warum gibt es Probleme und so weiter und so fort, sondern es geht darum, das Signal zu setzen: Wir vom Rechnungshof unterstützen euch, wenn ihr nicht weiterwisst. Wir geben Anregungen, senden Signale, zeigen Möglichkeiten auf, wie ihr euch weiterentwickeln könnt – und vor allem geht es auch bei den Gemeinden darum, bonitätsmäßig besser zu werden. Es geht auch darum, mit dem eingesetzten Kapital effi­zient zu wirtschaften.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite