Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 130

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Und da zweifle ich nicht, dass der Bundesrechnungshof das beste Kontrollorgan wäre, das entsprechende Beratung anbieten könnte. (Beifall bei der FPÖ.)

15.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Kogler gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


15.18.08

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Diese Fristsetzung ist in dem Fall das richtige Instrument, und zwar aus mehreren Gründen: erstens, wenn das zum Anlass genommen werden soll, um Zuständigkeit zu signalisieren, dass die Regie­rung sozusagen im Finale der Verhandlungen steht und einen Vorschlag macht und die eine oder andere Oppositionspartei zustimmen will, obwohl es dann dort um einen an­deren Antrag geht.

Aber der zweite Punkt, warum die Fristsetzung ihre Bedeutung hat, ist der, Frau Kolle­gin Lapp – weil Sie eine Blockade durch die Opposition hier zum Ausdruck gebracht haben –, dass es ja einer anderen vorauslaufenden „Blockade“ der Opposition zu ver­danken ist, dass wir das jetzt überhaupt hier haben. Erst die Verhandlungen rund um das Bankgeheimnis haben es ermöglicht, dass mehrere Prüfkompetenzen des Rechnungs­hofes ausgeweitet wurden.

Ein „Anhängsel“ davon ist jetzt sozusagen noch übrig geblieben, um das einmal zu En­de zu bringen. Auch wenn der Kompromiss vielleicht nicht allen schmeckt, so ist das jedenfalls einmal gut; insofern passt also hier auch die Form.

Nur, wie gesagt: Damals war es so, dass wir ja relativ rasch eine Verfassungsänderung durchgebracht haben, die dann dazu geführt hat, dass Skylink endlich geprüft werden konnte. In weiterer Folge haben wir hier einen Beschluss gefasst, dass das Bankenpa­ket überprüft werden kann, was ja unverständlicherweise zunächst gar nicht der Fall war – und eben diese Materie.

Also machen wir das fertig; das ist gut so. In der Sache selber würde ich meinem Vor­redner Zanger eher zustimmen wollen, weil sein Vorschlag natürlich bestechend ist, denn es geht einfach um Bundesgeld. Und das alleine würde es schon rechtfertigen, dass wir für den Rechnungshof, eben als Organ des Nationalrates, die Nachschaumöglich­keit durchgehend aufrechterhalten.

In der Praxis gibt es natürlich schon ein Problem. Da verstehe ich die Gemeinden und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wiederum, wenn sie sagen: Na ja, das jet­zige System ist ziemlich komisch und ineffizient! Wir hätten ja den eigenen Kontrollaus­schuss, wir haben in manchen Bundesländern etwas auf Bezirksebene, wir hätten je­denfalls eine Gemeindeaufsicht, die natürlich bei den Landesregierungen ressortiert und die mehr oder weniger funktionieren – in der Regel funktionieren sie ja kaum! – Eine Gemeinde hat jedenfalls das Problem, dass bei geballter Prüfung dort einmal eine Wo­che lang, da einmal eine Woche lang jemand in der Amtsstube herumsitzt und daher die eigentliche Arbeit gar nicht weitergeht. Das verstehe ich nämlich wirklich vonseiten des Gemeindeverbands.

Das eigentliche Vorhaben war ja auch seitens der Regierungsparteien, das Gesamt­system zu reformieren. Davon bemerke ich jetzt wieder weniger. In dem Kontext wäre es aber dennoch möglich gewesen, die Rechnungshofkompetenzen auszuweiten und auch dort vielleicht die Zustimmung zu finden. Ich verstehe schon, Herr Kollege Molte­rer, dass die Realpolitik natürlich dort ansetzen muss, wo sich die Interessen organisie­ren, zum Beispiel im Gemeindebund. Nur, man hätten ja wirklich zu einer Gesamtre­form schreiten können.

 


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