Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 131

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Jetzt werden wir am Schluss froh sein müssen, wenn wir das zusammenbringen. Das ist durchaus besser als nichts. Ich habe auch nie daran gezweifelt, dass irgendwann – jetzt eben mit einer Halbjahresverzögerung – etwas kommen wird, weil – das hat sich ja schon bei anderer Gelegenheit ein paar Mal herausgestellt; ich möchte das auch hier respektvoll zum Ausdruck bringen – das Wort und der Handschlag von Klubob­mann Kopf, aber auch von Ihnen in dieser Sache gilt und in der Regel hält. Es ist na­türlich eine Verbesserung, insofern ist dem Antrag Genüge getan.

Ich würde es aber trotzdem so halten, dass wir eigentlich in der Sache selbst – es wird ja vielleicht nicht der letzte Anlauf gewesen sein – dorthin kommen sollen, dass die Rechnungshöfe öffentliches Geld bis zur endgültigen Station rückverfolgen können sol­len. Wenn wir das nämlich selbst bei Firmen, die auch nur zu 50 Prozent in Staatsbe­sitz sind – in manchen Bundesländern sogar nur zu 25 Prozent –, können, wieso soll es dann nicht möglich sein, das bei der österreichischen realpolitischen Finanzverfas­sung bei den Gemeinden zu machen?

Ja, was heißt realpolitische Finanzverfassung? – Dass wir de facto fast nur Bundesab­gaben haben. Bei den Gemeinden kommt vielleicht noch eine Kommunalabgabe dazu. Im Wesentlichen und im Durchschnitt werden dort mindestens zwei Drittel bis drei Vier­tel Bundesgelder von den Gemeinden ausgegeben. Abgesehen davon geht es ja auch darum, dass man da nicht immer nur den bösen Kontrolleur spielt, sondern vielen Gemeinden – wie ja erwähnt wurde – geholfen werden könnte. Aber sei es drum!

Die Fristsetzung – wenn das jetzt zur Reife gelangt – ist aus den genannten Gründen richtig. Ich merke, der Konsens ist ausbaufähig. Das BZÖ hat offensichtlich hier auch schon Zustimmung signalisiert. Es soll uns recht sein, dass wenigstens das passiert. Wir würden uns mehr wünschen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob wir nicht im Zuge der laufenden Verhandlungen, wie wir nämlich überhaupt die Gebietskörperschaften enger aneinander führen, Budgetziele zu verfolgen, ohnehin bald wieder bei dem Thema lan­den. (Beifall bei den Grünen.)

15.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Stadler kommt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.23.33

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Kollege Kogler hat zu Recht drauf hingewiesen, Frau Kollegin Lapp, dass dieser Antrag natür­lich eine Genesis hat. Er hat mit dem Paket zu tun, das wir seinerzeit zur Rettung der Banken geschlossen haben. Das ist sozusagen der letzte Teil dessen, was hier umge­setzt werden soll.

Nun will ich nicht wiederholen, was Kontrolle alles schafft, insbesondere auch auf der kommunalen Ebene. Wichtig ist, dass dort auch einmal ein Risikobewusstsein entsteht, wenn man Gelder – auch auf der kommunalen Ebene, da sind ja mittlerweile beträcht­liche Gelder vorhanden – in Spekulationsgeschäfte investiert, da man glaubt, dann das große Geschäft zu machen, und dann auf dem Bauch landet. Um da von vornherein eine entsprechende Prävention zu schaffen, ist es gut, wenn man die Kompetenzen des Rechnungshofes ausweitet.

Natürlich, Kollege Kogler, ist es richtig, dass man noch mehr machen könnte. Theore­tisch können wir auch alle Gemeinden der Kontrolle des Rechnungshofes unterstellen. Das wäre auch in Ordnung. Nur glaube ich, je länger wir das zurückschieben, umso weniger kommt am Schluss heraus. Wir müssen jetzt schon die Widerstände des Städ­tebundes – nicht nur des Gemeindeverbandes, sondern auch des Städtebundes – in An­satz bringen und sehen, dass hier natürlich der Lobbyismus der Kommunen auch nicht


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