Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 132

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ganz fruchtlos ist. Das heißt also, je länger das Ganze liegenbleibt, umso weniger wird herauskommen.

Als Etappe kann man daher sehen, dass das vielleicht in den nächsten Jahren, Jahr­zehnten – vielleicht hält es auch länger – einmal erprobt werden kann. Wenn man sieht, man findet damit das Auslangen, soll es recht sein, wenn die Landesregierungen – das sage ich aber auch dazu – und die Landtage dafür sorgen, dass die Gemeinden, die weniger als 10 000 Einwohner haben, dann auch entsprechend flott und nachhaltig ge­prüft werden. Wenn das nicht funktioniert, werden wir ohnehin wieder einmal dastehen und wieder darüber reden, ob wir die Kompetenzen des Rechnungshofes nicht noch aus­weiten.

Mir ist es noch wichtig, zwei Dinge festzuhalten. Erstens: Wichtig ist auch, dass man bei den Unternehmungen auf die tatsächliche Beherrschung übergeht und nicht auf dieses früher vorhandene Kriterium der formellen Beteiligungsverhältnisse oder Beteiligungen, sondern auf die tatsächliche Beherrschungssituation – und zwar indirekt. Das können auch indirekte Beherrschungsverhältnisse sein, die eine Kontrolle öffentlicher Unternehmun­gen im Landes- oder Kommunalbereich indizieren. – Das ist die erste Bemerkung dazu.

Letzte Bemerkung: Herr Kollege Cap, wir erkennen das auch an. Wir sind der Meinung, dass so Parlamentarismus auch wirklich funktionieren kann, und zwar bei Themen, die nicht wirklich strittig sind, wo man ein bisschen mehr, ein bisschen weniger haben könnte, aber die nicht fundamental strittig sind, etwa wenn man der Opposition sozusa­gen bei der Beschleunigung entgegenkommt – nichts anderes ist es heute; deswegen stimmt ja die Regierung noch lang nicht unserem Antrag zu – und wir dafür sozusagen in der Materie entgegenkommen. Umgekehrt kann es auch einmal laufen.

Nur, wir werden heute noch eine Diskussion haben, wie es im letzten Justizausschuss gelaufen ist. Das war am Rande der Groteske. Daher sage ich: Ich bin gerne bereit da­zu, einen materiellen Parlamentarismus auszuweiten und dort die Angebote der Regie­rungsfraktionen auch aufzugreifen, aber wenn sich dann in einem Ausschuss nur mehr die Frage darum dreht, ob die Regierung zustimmen kann oder nicht, ob es „schnellst­möglich“ oder nicht „schnellstmöglich“ heißt, dann wird das Ganze grotesk. Das wer­den wir aber heute im Zusammenhang mit einer Justizmaterie noch debattieren.

Heute wollen wir einmal festhalten: So kann Parlamentarismus funktionieren! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)

15.27

15.27.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist hiezu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 461/A der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Rechnungshofgesetz geändert wer­den, eine Frist bis 15. November 2010 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

15.27.57Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punk­te 5 und 6 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte.

 


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