Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 127

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versationen begehen, sondern die Gemeindehaushalte auch deswegen explodieren, weil durch die verdoppelten Sozialausgaben das Wirtschaften in vielen Kleingemeinden, in vielen mittleren Gemeinden nicht mehr möglich ist, weil die Budgets überbordend sind, die Einnahmen immer mehr auslassen und die Ausgaben den Einnahmen auch real nicht mehr gegenüberstehen.

Ds ist eine Situation, die wir lösen müssen – unabhängig von der Erweiterung der Prüf­kompetenz. Das wäre eine Situation, die wir auch anhand dieses Beispiels heute durch­aus diskutieren können, und zwar dass man sich endlich dazu durchringt, im Interesse dieser weit mehr als 2 000 Gemeinden in Österreich über einen vorgezogenen Finanz­ausgleich nachzudenken.

Ich erinnere daran, dass im Jahr 2008 zu einem Zeitpunkt ein Finanzausgleich ge­schlossen wurde, als weder die Vertreter des Bundes noch die Vertreter der Länder oder der Gemeinden jemals wissen konnten, was am Ende des Jahres 2008, was im Jahr 2009 und im Jahr 2010 auf sie zukommen wird.

So, wie uns auch die Bundesregierung vermitteln will, dass sie ihre Budgetsituation in die­ser Krisenzeit nicht gestalten kann, so geht es auch den Gemeinden in Österreich, die mit dem Finanzausgleich, den Rahmenbedingungen 2008 und der geänderten Situa­tion im Jahr 2010 nicht mehr wirtschaften können. Daher wäre auch der Finanzaus­gleich einhergehend mit der Prüfkompetenz des Rechnungshofes neu zu überdenken.

Wenn wir den Gemeinden auf der einen Seite die Möglichkeit geben, mehr Geld in der Hand zu haben, am Höhepunkt einer Wirtschaftskrise auch in öffentliche Aufträge zu in­vestieren und auf der anderen Seite von ihnen verlangen, dass sie sich anderen Kon­trollmodalitäten unterwerfen, wie dem Bundesrechnungshof, dann wäre das doch im In­teresse aller Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger.

Ich darf Sie an das kleine Geheimnis erinnern: Jeder Bürger dieser Republik wohnt in einer Gemeinde und wird auch in erster Instanz von dieser Gemeinde verwaltet. Die Ge­meinde ist zu einem großen Teil auch dafür zuständig, dass die Lebensqualität und der Lebensraum der Österreicherinnen und Österreicher erhalten bleibt.

Daher danke ich am Schluss den Regierungsparteien dafür, dass sie Zustimmung zum Fristsetzungsantrag signalisieren. Ich signalisiere unsererseits auch Zustimmung zum Regierungsantrag, der im Ausschuss liegt, sodass wir hier in großer Gemeinsamkeit endlich die Kontrollmöglichkeiten nach eineinhalb Jahren ausweiten. Ich versuche aber, auch anzuregen, in dieser Situation darüber zu diskutieren, inwieweit wir dazu bereit sind, auch über einen vorgezogenen Finanzausgleich nachzudenken. – Ich danke Ihnen. (Bei­fall beim BZÖ.)

15.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten 5 Minuten beträgt.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte. (Abg. Grosz: Das war zuvor ei­ne Jungfernrede ohne Zwischenrufe!)

 


15.10.15

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Kollege Grosz, es ist wahrscheinlich doch besser gekommen, als dass Sie jetzt Ameisen melken gehen, sondern dass Sie sich wirklich ... (Rufe bei der ÖVP: Mäuse! – Abg. Grosz: Vorher besser erkundigen! Mäuse!) – Danke, die Steirer wis­sen das besser.

Kommen wir wieder zu jenem Thema zurück, das uns seit einem Jahr sehr intensiv be­schäftigt, eben eine Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes auch auf die Gemeinden.

 


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