Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 146

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Weinzinger, ich wünsche Ih­nen natürlich auch persönliches Wohlergehen, und das im Namen der Kolleginnen und Kollegen, und zwar ohne Unterbrechung des Redeflusses. Alles Gute! (Allgemeiner Bei­fall.)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. 3 Minuten freiwilli­ge Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.18.11

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Wenn Kollege Weinzinger noch gerne weiter ein bisschen aus dem Nähkästchen des FPÖ-Klubs plaudern möchte, dann würde ich meine Redezeit gerne zur Verfügung stellen. – Das wollte ich nur voranstellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auf das Thema Abkommen über die Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten mit den Vereinigten Staaten von Amerika etwas näher eingehen. Ich glaube, es handelt sich hier um ein wichtiges, deut­liches, aber auch notwendiges Signal. Wir setzen hiermit ein Zeichen dahin gehend, dass wir willens, aber auch fähig sind, der globalisierten Kriminalität eine globalisierte Krimi­nalitätsbekämpfung entgegenzusetzen. Es ist aber auch ein Startzeichen, denn neben den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es eine Reihe von anderen Ländern, wo ein derartiges Abkommen sicherlich auch Sinn machen würde.

Worum geht es? – Es geht darum, dass verstärkt wahrnehmbar ist, dass Erträge aus Straftaten, aus strafbaren Handlungen von Tätern oder ganzen Tätergruppen in den je­weils anderen Staat verschoben und dort angelegt werden, im konkreten Fall USA und Österreich. Es ist nicht zuletzt durch die hervorragende Zusammenarbeit der Justiz und der Strafverfolgungsbehörden in beiden Staaten gelungen, beträchtliches Vermögen aus solchen Straftaten sicherzustellen. Soweit dieses Geld nicht den Opfern ausgefolgt oder zugeteilt wird, wird in beiden Staaten ein Verfallsverfahren eingeleitet und eine Verfalls­entscheidung vollstreckt. Das auf diese Art und Weise für verfallen erklärte Vermögen konnte aber bislang zwischen den beiden zusammenarbeitenden Staaten nicht aufge­teilt werden. Das wird nun hier geregelt.

Es geht darum, dass jeder Vertragsstaat das Anrecht hat, eine derartige Aufteilung durch­führen zu lassen; kein Vertragspartner muss aber diesem Antrag nachkommen, wenn er diesen Antrag nicht für angemessen hält. Das heißt also, eine unangemessene Be­reicherung eines Vertragspartners, eines Vertragsstaates scheint hiermit ausgeschlossen.

Im Fall USA und Österreich müssen oder dürfen wir davon ausgehen, dass das Ab­kommen zu leichten Vorteilen für die Vereinigten Staaten führen wird, was aber die Sinnhaftigkeit dieses Abkommens sicherlich nicht prinzipiell in Frage stellt. Es geht näm­lich darum, internationale Rechtshilfe zu stärken, Leistungsfähigkeit der Rechtssyste­me und Vollstreckungsmechanismen zu stärken und international bei der Bekämpfung von Kriminalität auch wettbewerbsfähig zu bleiben.

Es geht auch darum, für Einzelstaaten Anreize zu schaffen, noch stärker zusammenzu­arbeiten, noch stärker den internationalen Kampf gegen organisierte Verbrechen aufzu­nehmen, sei es in der Wirtschaftskriminalität, sei es in der Korruption, sei es im Schlep­per-Unwesen oder im Drogenhandel. Insofern ist dieses Abkommen aus unserer Sicht vor­behaltlos zu begrüßen. Mögen weitere derartige Abkommen folgen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Lugar gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


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